Abmahnung der Christine Müller ausgesprochen durch die Kanzlei Melchior Krüger Illig
Abmahnung der Christine Müller ausgesprochen durch die Kanzlei Melchior Krüger Illig
Aktuell liegt uns erneut eine Abmahnung vor, in dem Kanzlei Melchior Krüger Illig im Auftrag von Frau Christine Müller tätig geworden ist.
Es werden Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten geltend gemacht. Konkret geht es um die Nutzung einer Grafik, die Sterne auf einem roten Hintergrund zeigt, im Internet bzw. auf der Social Media Plattform Facebook. Frau Müller wird als Inhaberin der Urheberrechte an dieser spezifischen Grafik benannt. Dem Mandanten wird vorgeworfen, dieses Bild ohne die erforderliche Zustimmung von Frau Müller verwendet zu haben. Üblicherweise nimmt Frau Müller vor der Einschaltung eines Anwalts direkt Kontakt zu den betroffenen Personen auf, indem sie eine sogenannte Berechtigungsanfrage stellt. Dabei informiert sie die betreffende Partei darüber, dass ihr die Nutzung ihrer Grafik aufgefallen sei, und erkundigt sich, ob eine Nutzungslizenz vorliegt. Fehlt eine solche Lizenz, bietet sie die Möglichkeit einer Nachlizenzierung an. Sollte auf diese Berechtigungsanfrage nicht oder nur unzureichend reagiert werden, beauftragt Frau Müller in der Regel Rechtsanwälte mit der Durchsetzung ihrer Urheberrechtsansprüche.
Haben Sie auch eine Berechtigungsanfrage, eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift erhalten? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Bitte senden Sie uns die entsprechenden Unterlagen zu und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, sodass wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Die geltend gemachten Ansprüche umfassen die Beseitigung der behaupteten Rechtsverletzung und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. , Zusätzlich wird eine detaillierte Auskunft über den Umfang der Nutzung sowie die Herkunft des angeblich rechtswidrig verwendeten Bildmaterials gefordert. Zudem wird eine Lizenzgebühr gefordert.
Betroffenen wird dringend geraten, bereits nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage einen Anwalt hinzuzuziehen, um die Vorwürfe zu überprüfen und eine mögliche Abmahnung und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden. Sollte es bereits zu einer Abmahnung gekommen sein, ist es wichtig, diese ernst zu nehmen und nicht voreilig selbst mit der gegnerischen Seite Kontakt aufzunehmen. Die geforderten Ansprüche sollten ohne vorherige rechtliche Prüfung nicht erfüllt werden, insbesondere die Unterlassungserklärung, da eine unbedachte Abgabe weitreichende finanzielle Folgen haben kann. Eine fachkundige anwaltliche Beratung ist hier unerlässlich, um kostspielige Weiterungen zu vermeiden.
Sollten Sie eine Abmahnung von Christine Müller erhalten haben, steht Ihnen unsere Kanzlei für eine bundesweite Beratung zur Verfügung. Wir bieten durchgehende persönliche Ansprechpartner, Kostentransparenz von Beginn an und eine schnelle sowie unkomplizierte Kommunikation.
Über die Autorin
Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.