Abmahnung Marke

5. Juli 2024Markenrecht

Einleitung

Die Nichteinhaltung der Markenrechte durch ungenehmigten Verkauf von Markenprodukten, No-Name-Werbung mit bekannten Slogans oder Plagiathandel stellt eine Verletzung der Markenrechte dar. Diese Verstöße können zu rechtlichen Schritten wie Abmahnungen führen, da Markeninhaber umfassende Schutzrechte gemäß dem Markenrecht genießen, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Dieser Blogbeitrag bietet einen umfassenden Überblick über Abmahnungen im Markenrecht sowie praktische Ratschläge für den Umgang mit einer solchen Situation.

Markenrechtsverletzungen können schnell und unbeabsichtigt geschehen und haben ernste rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Daher ist es essentiell, sich über die rechtlichen Grundlagen zu informieren und das korrekte Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung zu kennen. Wir teilen wertvolle Einblicke und Tipps für den Umgang mit dieser Situation.

Wichtige Aspekte

  • Exklusive Markenrechte: Markeninhaber besitzen das exklusive Recht, ihre Marke geschäftlich zu nutzen.

  • Markenrechtsverletzung: Die unerlaubte Verwendung einer Marke durch Dritte stellt eine Verletzung dieser Rechte dar.

  • Reaktion auf Verstöße: Markeninhaber können mit Abmahnungen auf Verletzungen ihrer Rechte reagieren.

  • Unterlassungserklärung: Verletzer müssen zusichern, Verstöße zu unterlassen und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen.

  • Schadensersatz: Markeninhaber können Schadensersatz und Anwaltskosten geltend machen.

 

 

Definition und Zweck einer Abmahnung im Markenrecht

Eine Abmahnung im Markenrecht dient dazu, den Verletzer auf seine Rechtsverletzung hinzuweisen und ihn zur unverzüglichen Unterlassung zu bewegen. Sie stellt ein außergerichtliches Mittel dar, um kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Üblicherweise wird der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt, die im Falle einer erneuten Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsieht.

Ziel und Inhalt einer Abmahnung

Das Hauptziel einer Abmahnung im Markenrecht ist die Beseitigung der Wiederholungsgefahr. Sie enthält eine detaillierte Beschreibung der Markenverletzung, eine rechtliche Begründung sowie die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Oftmals werden auch Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten und Schadensersatz geltend gemacht.

Voraussetzungen für eine Abmahnung

Eine Abmahnung im Markenrecht ist nur gerechtfertigt, wenn eine tatsächliche Rechtsverletzung vorliegt. Gemäß § 14 MarkenG muss die Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt werden, die Marken müssen identisch oder verwechselbar ähnlich sein und die betroffenen Waren- und Dienstleistungsklassen ebenfalls identisch oder ähnlich sein. Private Nutzung fällt üblicherweise nicht unter das Abmahnrecht.

Zulässigkeit einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Eine Abmahnung im Markenrecht ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Es muss eine nachweisbare Verletzung der Markenrechte vorliegen, beispielsweise durch die unerlaubte Nutzung einer identischen oder ähnlichen Marke für vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen.

Kriterien für eine Markenrechtsverletzung

Gemäß § 14 MarkenG liegt eine Markenrechtsverletzung vor, wenn:

  • Die Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet wird.
  • Die Marken identisch oder verwechselbar ähnlich sind.
  • Die betroffenen Waren- und Dienstleistungsklassen identisch oder ähnlich sind.
  • Der Abgemahnte die fremde Marke markenmäßig nutzt.

Unberechtigte Abmahnungen

Nicht jede Abmahnung ist rechtlich begründet. Bei fehlender Rechtsverletzung kann die Abmahnung zurückgewiesen werden. Ebenso ist eine Marke, die in den letzten fünf Jahren nicht genutzt wurde oder nur für private Zwecke verwendet wurde, nicht durch das Markenrecht geschützt und somit nicht abmahnfähig.

Konsequenzen einer markenrechtlichen Abmahnung

Eine gerechtfertigte markenrechtliche Abmahnung hat für den Abgemahnten mehrere Konsequenzen:

  • Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe: Der Abgemahnte muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, um die Markenrechtsverletzung zu unterlassen. Bei erneuter Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe je nach Schwere des Verstoßes erheblich sein kann.

  • Auskunfts- und Herausgabeansprüche: Der Markeninhaber hat das Recht, Auskunft über die Umsätze mit den widerrechtlich gekennzeichneten Waren zu verlangen. Zudem kann er verlangen, dass die widerrechtlich gekennzeichneten Waren entweder herausgegeben oder vernichtet werden.

  • Schadensersatz und Anwaltskosten: Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Verletzers steht dem Markeninhaber Schadensersatz zu. Zusätzlich können die Anwaltskosten geltend gemacht werden, die sich nach dem Gegenstandswert der Abmahnung berechnen und beträchtlich sein können.

Für weitere Fragen oder genauere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung!

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Hier sind einige Ratschläge für den Umgang mit einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung:

  1. Ruhe bewahren und Fristen beachten: Vermeiden Sie Panik und lesen Sie die Abmahnung gründlich durch. Notieren Sie sich alle gesetzten Fristen, um angemessen darauf reagieren zu können.
  2. Prüfung der Abmahnung: Überprüfen Sie sorgfältig, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Existiert tatsächlich eine Markenrechtsverletzung? Prüfen Sie auch die Legitimität des Absenders und ob dieser berechtigt ist, die Abmahnung auszusprechen.
  3. Rechtliche Beratung einholen: Es ist ratsam, einen Anwalt für Markenrecht zu konsultieren. Ein spezialisierter Anwalt kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Ihnen fundierte Ratschläge für die nächsten Schritte geben.
  4. Modifizierte Unterlassungserklärung: Unterzeichnen Sie die vorgelegte Unterlassungserklärung nicht vorschnell. Lassen Sie diese von Ihrem Anwalt prüfen und gegebenenfalls abändern. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann Ihnen helfen, übermäßige Verpflichtungen zu vermeiden und die Vertragsstrafe angemessen zu gestalten.
  5. Abwehr unberechtigter Abmahnungen: Wenn Sie glauben, dass die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie die Forderungen zurückweisen. Formulieren Sie ein entsprechendes Schreiben, in dem Sie die Gründe für die Unzulässigkeit der Abmahnung darlegen. Bei einer unberechtigten Abmahnung können Sie auch Schadensersatz für die entstandenen Anwaltskosten geltend machen.

Diese Schritte helfen Ihnen, angemessen auf eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung zu reagieren und Ihre rechtlichen Interessen zu schützen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie gehe ich als Markeninhaber vor, wenn ich abmahnen möchte?

Wenn Sie als Markeninhaber gegen Verletzungen Ihrer Marke vorgehen möchten, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Dokumentation und Beweissicherung: Dokumentieren Sie die vermutete Markenrechtsverletzung sorgfältig. Sammeln Sie alle relevanten Beweise, wie z.B. Screenshots von Online-Shops, in denen die verletzenden Produkte angeboten werden. Eine gründliche Beweissicherung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Abmahnung.
  2. Rechtliche Beratung und Abmahnung formulieren: Beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder Markenrecht. Dieser wird die Sachlage prüfen und eine rechtlich wirksame Abmahnung formulieren. Der Anwalt kann Ihnen auch dabei helfen, die Höhe der Vertragsstrafe und mögliche Schadensersatzansprüche angemessen festzulegen.
  3. Risiken und Kosten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Abmahnung rechtlich fundiert ist, um mögliche Gegenansprüche zu vermeiden. Eine qualifizierte juristische Beratung hilft Ihnen dabei, die Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Ihre Abmahnung wirksam ist.

Durch sorgfältige Vorbereitung und professionelle Unterstützung können Sie als Markeninhaber effektiv gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen und Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.

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Über die Autorin

Anne-Kathrin Renz

Anne-Kathrin Renz

Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.

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