ÜBER RENZ RECHT
UNSER FOKUS SIND SIE!
Als Rechtsanwältin im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht berate ich meine Mandanten mit erstklassigem juristischem und technischem Sachverstand immer individuell und persönlich. Nur durch hohe Individualität und Erreichbarkeit kann Ihnen die bestmöglich Beratung und Vertretung garantiert werden.
Anne-Kathrin Renz
„Es ist mir ein persönliches Anliegen, meinen Mandanten die bestmögliche Beratung zu bieten und sie in Ihrem Anliegen zielführend nach vorne zu bringen. Dabei nutze ich sämtliche Instrumente des gewerblichen Rechtschutzes, um für Sie den optimalen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen und Sie und Ihre Firma langfristig zu stärken. „
0681 / 958 105 88
info@renz-recht.de
PROFITIEREN SIE VON INDIVIDUALBERATUNG
Was mich antreibt
Als Rechtsanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht weiß ich um die Wichtigkeit einer individuellen Betrachtung jedes einzelnen Falles im Vergleich zu den sich häufenden Massenabfertigungen. Besonders im Bereich des Markenrechts konnte ich im Verlauf meiner Karriere feststellen, welche drastischen Auswirkungen die detaillierte Behandlung einer Marke für den langfristigen Erfolg des Unternehmens hat.
Ihr Unternehmen ist nicht wie andere und sollte daher auch nicht standardisiert beraten werden. Mit einer individuellen Rechtsberatung schaffen Sie die Grundlage für eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft
Über mich
- beratend und als Prozessanwältin tätig
- langjährige Beratungspraxis im Bereich der neuen Medien
- Tätigkeit im IT-Recht, IT-Vertragsrecht
- Schwerpunkt eCommerce und Intellectual Property
- Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
- langjährige Dozententätigkeit im Bereich IT-Recht und Gewerblicher Rechtsschutz
- Fremdsprachen: Englisch, Französisch
- Vormals: Tätigkeit in internationaler Großkanzlei
Die Kosten für mein Honorar
Die Angst vor hohen Anwaltskosten hält viele davon ab rechtlichen Rat einzuholen.
Dabei muss Beratung gar nicht teuer sein. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der Anwaltskosten vom Streitwert abhängt. Streiten die Parteien beispielsweise um eine Geldsumme in Höhe von 3000 € – so ist das auch gleichzeitig der Streitwert. Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Scheuen Sie sich also nicht, direkt nach den Kosten, die auf Sie zukommen zu fragen. Gerne ermitteln wir gemeinsam Ihren Beratungsbedarf und die damit verbundenen Kosten.
RENZ RECHT
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