Rechtsanwältin Urheberrecht Saarbrücken
Ich biete umfassende und verständliche Beratungsleistungen im Bereich des Urheberrechts.
Beratungsschwerpunkte
Filesharing-Abmahnungen
1. Filesharing: Was ist das?
2. Abmahnung: Was wird mir vorgeworfen?
3. Wie kann ich mich gegen eine urheberrechtliche Abmahnung verteidigen?
In Abmahnungssachen ist immer von Täter- und Störerhaftung die Rede. Als Täter kommt derjenige in Betracht, der die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Störer ist derjenige, der die Daten nicht selbst zum Download angeboten hat, sondern andern dies ermöglicht hat, weil er zum Beispiel Belehrungspflichten verletzt hat.
Der Störer hat einen finanziellen Vorteil: Er haftet nicht für die Schadensersatzforderung, allerdings für Anwalts- und Ermittlungskosten. Auch der Störer muss eine Unterlassungserklärung abgeben.
4. „Der Anschlussinhaber ist immer Störer!“
Ob eine Pflichtverletzung begangen wurde, hängt von den individuellen Begebenheiten ab. Es gibt eine ganze Reihe von Instanzrechtsprechung zu folgenden Fallgruppen:
- Volljährige Familienmitglieder greifen auf den Internetanschluss zu
- Minderjährige greifen auf den Internetanschluss zu
- Der Anschlussinhaber legt in einer Wohngemeinschaft (WG)
- Gäste und Besucher greifen auf den Internetanschluss zu
- Das W-Lan wurde gehackt
- Mieter greifen auf den Internetanschluss zu
- Der Anschlussinhaber betreibt ein Hotel oder eine Ferienwohnung
- Der Anschlussinhaber betreibt ein Internet-Café
Hilfe bei Fotoklau
Dass ein Fotograf mit der Lizenzierung von Fotos seinen Lebensunterhalt verdient, wird dabei leider übersehen. Ihre Rechte im Einzelnen:
1. Unterlassungsanspruch
2. Schadensersatzanspruch
3. Auskunftsanspruch
4. Wer zahlt den Anwalt?
Urhebervertragsrecht: Lizenz- und Nutzungsverträge
Der Vertrag muss in der Regel eine ganze Reihe von wichtigen Bestandteilen aufweisen und so gestaltet sein, dass es möglichst wenig Raum für unterschiedliche Interpretationen der Vertragsparteien gibt.
Wichtige Bestandteile sind:
- Regelungen zum Umfang der Rechteübertragung
- Konkretisierung der Nutzungsarten
- Konkretisierung von Beschränkungen inhaltlicher, örtlicher und zeitlicher Natur
- Regelungen zur Höhe der Vergütung
- Klärung von Haftungsfragen
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Aktuelles aus dem Urheberrecht
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