Rechtsanwältin Markenrecht Saarbrücken
Fordern Sie direkt Hilfe von Rechtsanwältin im Markenrecht Anne-Kathrin Renz aus Saarbrücken an.Markenanmeldung und Markenschutz
Eine Marke dient dazu Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines (konkurrierenden) Unternehmens zu Unterscheiden. Die Marke kann dabei in Gestalt eines Logos, eines Namens, Firmennamens oder einer Zeichenfolge geschützt werden. Das Markenrecht bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz von Marken im gewerblichen Rechtsverkehr. Markenrechte werden auch als geistiges Eigentum bezeichnet.
Durch die Eintragung einer Marke werden dem Inhaber Monopolrechte verschafft. Dies ist vergleichbar mit dem Eigentum an einer Sache. Der Markeninhaber kann Dritte verbieten, seine Marke für die eingetragenen Waren und/oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Ein wirksamer Markenschutz ist daher für jedes Unternehmen von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung.
Zu den häufigsten Markenarten zählen:
- Wortmarken
- Wort-/Bildmarken
- Bildmarken
- Hörmarken und Farbmarken
Der Inhaber einer solchen Marken kann beliebig mit der Marke verfahren, sie benutzen, lizenzieren aber verkaufen.
Der Anwalt für Markenrecht unterstützt sie zunächst bei der Prüfung der geplanten Markenanmeldung.
Hierbei ist vor allen Dingen eine sorgfältige Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke, sowie die Durchführung einer Markenrecherche erforderlich. Das liegt daran, dass das DPMA beispielsweise nicht prüft, ob Schutzrechte Dritter durch die Marke verletzt werden. Solche Schutzhindernisse nennt man auch relative Schutzhindernisse.
Zusammenfassung:
Ein Anwalt für Markenrecht prüft:
- Das Entgegenstehen absoluter Schutzhindernisse
- Das Entgegenstehen relativer Schutzhindernisse
Ein Anwalt für Markenrecht berät sie:
- Bei der Suche der geeigneten Markenart /Markenstrategie
- Bei der Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Im Rahmen einer umfassenden Beratung zum Rechtsschutz
Ihre eigene Marke zum Festpreis:
Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen
Benutzt jemand unbefugt eine fremde Marke kann das schnell teuer werden. In Markensachen liegt der Streitwert selten unter 50.000 €. Grund hierfür ist oft das besondere wirtschaftliche Interesse am Erhalt der Marke. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte im Markenrecht entscheidend.
Im Vordergrund der Durchsetzung steht der Unterlassungsanspruch. Dieser wird außergerichtlich in Form einer Abmahnung geltend gemacht. Eine Abmahnung kündigt sich selten im Vorhinein an und die abgemahnten sind oft vor den Kopf gestoßen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt; Betroffene können das in der Regel selbst nicht richtig beurteilen. Eine anwaltliche Beratung ist daher unerlässlich, denn sowohl Abgemahnter als auch Abmahner können Fehler machen, die schnell sehr teuer werden.
Markenrechtliche Abmahnung- Was ist das?
Die Abmahnung dient der außergerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs. Dieser ergibt sich in der Regel aus § 14, 15 MarkenG. Als Verletzungshandlung sind eine Vielzahl von Varianten möglich. Die Verletzung kann zum Beispiel in der Werbung für ein Produkt oder im Verkauf von Produkten liegen.
Der Markeninhaber macht den Verletzer mit der Abmahnung auf die Rechtsverletzung aufmerksam. Meist setzt er dem Verletzer ein sehr kurze Frist, denn Markensachen sind in der Regel Eilsachen. Er fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und meist noch eine Auskunft vom vermeintlichen Verletzer. Zudem werden Rechtsanwaltskosten und/oder Schadensersatz gefordert.
Wer berechtigt abgemahnt wird, muss die Kosten tragen. Daher sollte stets genau geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt war.
Vorgehen gegen Markenverletzungen
Mit einem Markenlizenzvertrag können Nutzungsrechte übertragen werden. Der Markeninhaber kann anderen so ermöglichen sein Zeichen zu benutzen. Genau bestimmt werden sollte der Umfang der übertragenen Rechte.
Im Vertrag werden beispielsweise festgelegt:
- Markeninhaber/Lizenzgeber und Lizenznehmer
- Informationen zur Marke, Rechtsstand, Registernummer, etc.
- Geschützte Waren- und Dienstleistungen, Gegenstand des Vertrages
- Lizenzart (ausschließlich oder einfach)
- Begrenzungen räumliche, zeitlicher und inhaltlicher Art
- Qualitätsstandards
- Lizenzgebühren
- Geheimhaltungsklauseln
- Uvm.
Auch hier empfiehlt sich die Begleitung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Markenanmeldung
Was versteht man unter Markenrecht?
Das Markenrecht schützt Kennzeichen wie Namen, Logos oder Zeichenfolgen, mit denen Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterschieden werden. Es gehört zum gewerblichen Rechtsschutz.
Was ist eine Marke und wozu dient sie?
Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens eindeutig kennzeichnet und vor Nachahmung schützt.
Wie läuft eine Markenanmeldung ab?
Die Markenanmeldung umfasst die Prüfung der Marke, die Auswahl der passenden Markenform, die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie die Einreichung beim zuständigen Markenamt.
Warum sollte eine Markenrecherche vor der Anmeldung erfolgen?
Eine Markenrecherche ist wichtig, um bestehende Markenrechte Dritter zu erkennen und kostspielige Abmahnungen oder Widersprüche zu vermeiden.
Welche Markenarten gibt es?
Zu den häufigsten Markenarten zählen Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken sowie Hör- und Farbmarken. Welche Markenform sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab.
Welche Kosten entstehen bei einer Markenanmeldung?
Die Kosten hängen vom Schutzbereich und der Anzahl der Klassen ab. In Deutschland beginnen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung bei etwa 300 Euro.
Was bedeutet Markenschutz für Unternehmen?
Markenschutz verschafft dem Markeninhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht und ermöglicht es, Dritten die Verwendung der Marke im geschäftlichen Verkehr zu untersagen.
Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?
Eine markenrechtliche Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, eine Markenverletzung zu unterlassen. Sie ist häufig mit kurzen Fristen und hohen Kosten verbunden.
Wann sollte ein Anwalt für Markenrecht eingeschaltet werden?
Ein Anwalt für Markenrecht sollte bereits vor der Markenanmeldung hinzugezogen werden, um Eintragungsfähigkeit, Schutzumfang und Risiken rechtssicher zu prüfen.
Welche Leistungen bietet eine Kanzlei im Markenrecht?
Eine Kanzlei für Markenrecht unterstützt bei der Markenanmeldung, Markenrecherche, Verteidigung gegen Abmahnungen, Durchsetzung von Markenrechten sowie bei Lizenz- und Markenverträgen.
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