Rechtsanwältin Persönlichkeitsrecht Saarbrücken
Jemand hat unerlaubt Fotos oder Videos von Ihnen veröffentlicht?
Hiergegen können Sie vorgehen und sogar eine Entschädigung fordern, denn das Persönlichkeitsrecht ein Grundrecht in Deutschland. Handeln Sie möglichst schnell, wenn es um die Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts geht, denn Ihre Ansprüche können verjähren. Ich prüfe, ob in Ihrem Fall eine Rechtsverletzung vorliegt, bewerte Ihren Anspruch und mache ggf. Schadensersatz und Schmerzensgeld für Sie geltend.
Gerne beantworte ich auch Ihre Fragen zu den Themen:
Ehrverletzung im Internet
Ehrverletzungen im Internet liegen vor, wenn falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder herabwürdigende Aussagen über eine Person verbreitet werden. Dies betrifft insbesondere Bewertungen, Kommentare, Forenbeiträge oder Social-Media-Posts.
Je nach Inhalt kann es sich um:
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Beleidigung,
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üble Nachrede oder
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Verleumdung
handeln.
Betroffene können die Löschung der Inhalte, eine Unterlassungserklärung sowie unter Umständen Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen.
Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild schützt davor, dass Fotos oder Videos ohne Einwilligung veröffentlicht oder verbreitet werden. Dies gilt sowohl für private als auch für berufliche Kontexte.
Eine Veröffentlichung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn:
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eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder
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ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand greift (z. B. Bildnisse der Zeitgeschichte).
Fehlt diese Voraussetzung, können Betroffene die Löschung, Unterlassung sowie finanzielle Entschädigung verlangen.
Schutz des Namens
Der Name einer Person ist rechtlich geschützt. Eine unbefugte Nutzung – etwa in Domains, Social-Media-Profilen oder Werbeanzeigen – kann eine Namensrechtsverletzung darstellen.
Typische Fälle sind:
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Nutzung fremder Namen zur Täuschung
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Verwendung eines Namens zu kommerziellen Zwecken
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Rufschädigende oder irreführende Namensverwendung
Auch hier bestehen Unterlassungs- und Löschungsansprüche, gegebenenfalls ergänzt durch Schadensersatz.
Schutz vor Fakeprofilen
Fakeprofile in sozialen Netzwerken oder auf Plattformen können erhebliche persönliche und berufliche Schäden verursachen. Häufig werden dabei:
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Fotos ohne Zustimmung verwendet,
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falsche Angaben gemacht oder
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beleidigende Inhalte veröffentlicht.
Betroffene haben Anspruch auf Sperrung und Löschung des Fakeprofils sowie auf rechtliche Schritte gegen den Verantwortlichen, sofern dieser ermittelt werden kann.
Unbefugtes Filmen oder Fotografieren
Das heimliche oder unerlaubte Filmen oder Fotografieren stellt regelmäßig eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar – insbesondere in privaten oder geschützten Räumen.
Unzulässig sind unter anderem:
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heimliche Videoaufnahmen
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Aufnahmen in Wohnungen, Umkleiden oder geschützten Bereichen
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das Verbreiten solcher Aufnahmen im Internet
Hier kommen neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen in Betracht.
Veröffentlichung von Fotos im Internet ohne Einwilligung
Die Veröffentlichung von Fotos im Internet ohne Zustimmung der abgebildeten Person ist einer der häufigsten Anwendungsfälle des Persönlichkeitsrechts.
Dies betrifft insbesondere:
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Social Media (Instagram, Facebook, TikTok)
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Webseiten und Blogs
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Bewertungsplattformen
Betroffene können die sofortige Entfernung, Unterlassung sowie ggf. Schmerzensgeld verlangen – insbesondere, wenn die Veröffentlichung bloßstellend oder rufschädigend ist.
Lassen Sie Ihren Fall prüfen
Persönlichkeitsrechtsverletzungen sollten nicht hingenommen werden. Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Ihre Rechte durchsetzen und Folgeschäden vermeiden.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Persönlichkeitsrecht bei Fotos und Videos
Was ist das Persönlichkeitsrecht?
Das Persönlichkeitsrecht schützt die Würde, Ehre und Privatsphäre einer Person. Es ist als Grundrecht anerkannt und umfasst unter anderem das Recht am eigenen Bild und den Schutz vor ehrverletzenden Veröffentlichungen.
Wann liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor?
Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt vor, wenn Fotos, Videos oder persönliche Inhalte ohne Einwilligung veröffentlicht werden oder ehrverletzende Aussagen verbreitet werden.
Darf jemand Fotos von mir ohne Zustimmung veröffentlichen?
Grundsätzlich nein. Die Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung ist unzulässig, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift, etwa bei Bildern der Zeitgeschichte.
Welche Ansprüche habe ich bei einer unerlaubten Veröffentlichung?
Betroffene können Ansprüche auf Unterlassung, Löschung, Schadensersatz und in schweren Fällen auf Schmerzensgeld geltend machen.
Gilt das Persönlichkeitsrecht auch im Internet und in sozialen Medien?
Ja. Das Persönlichkeitsrecht gilt unabhängig davon, ob Inhalte auf Webseiten, Social Media oder Messengerdiensten veröffentlicht werden.
Wie schnell muss ich gegen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorgehen?
So schnell wie möglich. Viele Ansprüche können verjähren oder verlieren mit der Zeit an Durchsetzbarkeit, insbesondere bei Unterlassungsansprüchen.
Kann ich auch Schmerzensgeld verlangen?
Ja, wenn die Persönlichkeitsrechtsverletzung besonders schwerwiegend ist, etwa bei bloßstellenden oder rufschädigenden Veröffentlichungen.
Was ist das Recht am eigenen Bild?
Das Recht am eigenen Bild schützt davor, dass Fotos oder Videos einer Person ohne deren Zustimmung verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Was kann ich tun, wenn Videos heimlich aufgenommen wurden?
Heimliche Videoaufnahmen stellen in der Regel eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Wann sollte ich rechtlichen Rat einholen?
Sobald Sie feststellen, dass Fotos oder Videos ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht wurden. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung erhöht die Chancen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
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