Markenanmeldung fördern

31. März 2021Markenrecht

EU-Förderung für Ihre Markenanmeldungen

Erhalten Sie Erstattungen von maximal 1.500 EUR für Ihre Markenanmeldung.

Aktuell ermöglicht die EU die Förderung von Markenanmeldungen für kleine und mittlere Unternehmen. Hierzu gibt es einen Maßnahmenplan zur Erholung nach der Pandemie.

1. Was wird gefördert?

Zum einen wird eine Vorabdiagnose der Reche des geistigen Eigentums gefördert, sodann gibt es einen Nachlass auf die Anmeldegebühren für Marken und Geschmacksmuster.

Vor allen Dingen der letzte Punkt ist für Markenanmeldungen beim DPMA interessant: Die deutschen Ämter bieten aktuell nämlich keine Vorabdiagnose an.

2. Was ist zu tun?

Für den Erhalt der Förderung ist folgendes zu beachten.

 

  1. Eine Förderung ist im jeweils relevanten Zeitraum möglich.

 

Einen Überblick über die Förderzeiträume gibt es unter dem folgenden Link.

 

 

Relevant ist hier das dritte Zeitfenster:

Aber auch hier lohnt es sich schnell zu sein: Die Förderung wird jeweils nur so lange möglich sein, wie Mittel zur Verfügung stehen. Sind diese für das betreffende Zeitfenster aufgebracht, bleibt nur eine Beantragung für das nächste Zeitfenster. Es gilt daher: First come, first served.

 

  1. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Voraussetzung ist zum Beispiel:

– Der Geschäftssitz ist in der EU

– Der Jahresumsatz liegt zwischen 2 und 50 Mio. EUR

– Das kleine oder mittlere Unternehmen hat zwischen 10 und 250 Beschäftigte

 

Ein Leitfaden zu den Voraussetzungen gibt es hier: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/42921

 

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

 

Nach Einreichung Ihres Antrages erhalten Sie einen Finanzhilfebeschluss. Hiernach können Sie innerhalb von 30 Tagen Ihre Markenanmeldung beantragen. Die Kosten hierfür strecken Sie erst einmal vor. Im Nachhinein werden dann allerdings bis zu 50 % bzw. maximal 1.500 EUR der Kosten nach Einreichung des Erstattungsantrags zurückgezahlt.

 

Beachten Sie, dass Sie pro Zeitfenster immer nur einen Antrag einreichen können. Wurde die Anmeldung bereits durch andere EU-Hilfen finanziert, kann diese Förderung nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.  

 

Lassen Sie bei der Markenanmeldung beraten!

 

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Über die Autorin

Anne-Kathrin Renz

Anne-Kathrin Renz

Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.

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