ClickCease

Inkassounternehmen Burgschild fordert alte DigiRights Administration-Schulden ein

29. November 2023Urheberrecht

Schnelle Hilfe vom Rechtsanwalt bei Altforderungen von Burgschild

Burgschild Inkasso ist derzeit damit beauftragt, ausstehende Forderungen im Auftrag der DigiRights Administration einzutreiben. Viele Menschen wenden sich derzeit an unsere Anwaltskanzlei. Sie alle haben etwas gemeinsam: Sie haben ein Schreiben von Burgschild Inkasso GmbH erhalten, in dem das Unternehmen angibt, im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Forderungen einzuziehen. Einige haben sogar mehrere Schreiben von Burgschild Inkasso GmbH erhalten.

Wie hat Burgschild Inkasso meine Daten erhalten?

Die meisten Empfänger der aktuellen Zahlungsaufforderungen von Burgschild Inkasso GmbH haben vor einiger Zeit, hauptsächlich zwischen 2013 und 2018, ein Abmahnschreiben von der Kanzlei Daniel Sebastian im Namen der Firma DigiRights Administration GmbH erhalten. Lange Zeit ging man davon aus, dass die Verjährungsfrist für solche zivilrechtlichen Ansprüche drei Jahre beträgt. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht entschieden, dass der urheberrechtliche Schadensersatzanspruch in Filesharing-Fällen nicht nach 3 Jahren, sondern erst nach 10 Jahren verjährt. Daher werden nunmehr alte Forderungen wieder aufgegriffen, um sie kurz vor der Verjährung durchzusetzen. Da die Anzahl der urheberrechtlichen Filesharing-Abmahnungen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, scheint nun mehr Zeit vorhanden zu sein, sich um diese Altfälle zu kümmern.

Bevor die Abmahnungen seinerzeit durch die Kanzlei Daniel Sebastian ausgesprochen wurden, hat sie gegen Ihren Internetdienstanbieter einen Auskunftsanspruch geltend gemacht und von Ihrem Anbieter Ihre Daten (Name und Anschrift) über Ihre IP-Adresse erhalten. Dies führte dazu, dass Sie damals eine Abmahnung erhalten haben – zumindest war dies in den meisten Fällen so. Einige Betroffene, die jetzt eine Zahlungsaufforderung von Burgschild Inkasso GmbH erhalten haben, geben jedoch an, nie eine Abmahnung erhalten zu haben. Dies dürfte jedoch nach unserer Einschätzung eher die Ausnahme sein.

Kann ich das Schreiben einfach ignorieren?

Bitte vernachlässigen Sie keinesfalls eine Zahlungsaufforderung von Burgschild Inkasso GmbH. Wenn Sie dies tun, besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen, sofern Sie nicht freiwillig zahlen, rechtliche Schritte gegen Sie einleitet. Dies würde zusätzliche Kosten verursachen und könnte sogar zu einem SCHUFA-Eintrag oder ähnlichen negativen Folgen führen.

SCHUFA-Eintrag nach Zahlungsaufforderung von Burgschild Inkasso GmbH vermeiden!

In den mir vorliegenden Schreiben von Burgschild Inkasso GmbH wird derzeit noch nicht mit einem SCHUFA-Eintrag gedroht. Es ist jedoch zu erwarten, dass dies in zukünftigen Zahlungsaufforderungen der Fall sein könnte. Offenbar wird der Druck auf die Betroffenen erhöht, um eine Zahlung zu erreichen. Bei berechtigten Forderungen und ausreichenden Mahnungen ist der Gläubiger berechtigt, eine Meldung an die SCHUFA oder ein anderes Auskunftsunternehmen zu übermitteln, was zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen kann. Dies kann erhebliche Probleme beim Abschluss von Verträgen, nicht nur bei Kreditverträgen, sondern auch bei Laufzeitverträgen (z. B. Handyverträgen, Fitnessstudioverträgen), verursachen.

Es ist daher äußerst wichtig, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.

Ich habe jahrelange Erfahrung und weiß, dass Abmahner und Inkassounternehmen wie Burgschild Inkasso GmbH hartnäckig sind und nicht aufgeben, wenn ihre Forderungen nicht erfüllt werden. Daher ist es entscheidend, angemessen auf ein solches Schreiben zu reagieren.

Als Rechtsanwältin, die bereits Tausenden von Abgemahnten geholfen hat, biete ich gerne meine Unterstützung an, um Sie gegenüber Burgschild Inkasso GmbH in Bezug auf die Forderungen der DigiRights Administration GmbH zu vertreten. Ich bin mit den Schreiben von Burgschild Inkasso GmbH vertraut und weiß, wie am besten darauf zu reagieren ist.

Teilen Sie diesen Beitrag

Über die Autorin

Anne-Kathrin Renz

Anne-Kathrin Renz

Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.

Jetzt Rechtsberatung anfragen!

    Erforderliche Felder sind mit * markiert.