Anne-Kathrin Renz ist TOP Anwältin 2027 laut F.A.Z.-Institut

1. Oktober 2026Allgemein

Anne-Kathrin Renz gehört laut F.A.Z.-Institut auch 2027 zu den TOP Anwältinnen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Nach der Auszeichnung im Vorjahr bin ich damit zum zweiten Mal in Folge in dieser Liste vertreten. Die Ergebnisse erschienen am 16. September 2026 in einer Sonderveröffentlichung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ich sehe darin eine Anerkennung meiner Arbeit an den rechtlichen Fragen des digitalen Zeitalters: von der Markenanmeldung über IT-Verträge bis zum Schutz kreativer Leistungen in Medien und auf Online-Plattformen.

Die vollständige Liste der ausgezeichneten Anwältinnen und Anwälte finden Sie auf der Website des F.A.Z.-Instituts unter topanwalt.faz.net. Dort bin ich in der Rubrik Gewerblicher Rechtsschutz mit der Mandantengruppe Unternehmen geführt.

Warum mir die F.A.Z.-Auszeichnung so viel bedeutet

Die Studie „TOP Anwalt“ erstellt das F.A.Z.-Institut jedes Jahr gemeinsam mit dem Münchner Analysehaus QuantiQuest. Die Auswahl beruht auf einem mehrstufigen Verfahren:

  • einer bundesweiten Onlinebefragung, in der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen Kolleginnen und Kollegen empfehlen,
  • Mandantenurteilen,
  • Selbstauskünften der Kanzleien,
  • sowie in Rechtsgebieten mit vielen Privatmandanten einer Auswertung von Onlinebewertungen.

Besonders freut mich die Empfehlung aus der Kollegenschaft. Im gewerblichen Rechtsschutz begegnet man sich regelmäßig als Gegenseite, ob in Abmahnungen, im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht. Wer dort eine Empfehlung ausspricht, kennt meine Arbeitsweise aus eigener Erfahrung. Für mich ist das ein wichtiges Signal: Juristische Präzision und technisches Verständnis gehören heute zusammen, wenn Mandanten in der digitalen Wirtschaft wirksam unterstützt werden sollen.

Was gewerblicher Rechtsschutz für mich bedeutet

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören alle rechtlichen Instrumente, mit denen Unternehmen ihre Marken, Designs, Software und Inhalte absichern. In der digitalen Wirtschaft bilden diese Schutzrechte häufig die Grundlage des geschäftlichen Erfolgs.

Ich vertrete Mandanten in vielen Bereichen, insbesondere im:

  • Markenrecht: Recherche, Anmeldung, Verteidigung und Lizenzierung nationaler und internationaler Marken.
  • IT-Recht: Gestaltung und Prüfung von Software-, Cloud- und Entwicklungsverträgen, Begleitung von IT-Projekten, rechtssichere Online-Präsenzen.
  • E-Commerce und Wettbewerbsrecht: Abwehr von Abmahnungen, rechtssichere AGB, Schutz vor unlauterem Verhalten.
  • Urheberrecht: Schutz kreativer Inhalte, Nutzungsrechte, Social-Media-Content.

Meine Leistung

Seit vielen Jahren berate ich Unternehmen aus Technologie, Agenturbranche, Handel und Start-up-Szene. Dabei verbinde ich juristische Genauigkeit mit technischem Know-how.

Meine Mandanten profitieren von:

  • individueller Beratung auf Augenhöhe,
  • kurzen Reaktionszeiten bei knappen Fristen und Eilverfahren,
  • klarer Kommunikation und transparenten Kosten,
  • einer durchgehend digitalen Arbeitsweise.

Neu seit 2026: Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Zwischen der ersten und der zweiten Auszeichnung liegt ein weiterer Meilenstein: Im August 2026 hat mir die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Bezeichnung Fachanwältin für Informationstechnologierecht verliehen. Mehr dazu lesen Sie in meinem Beitrag Neue Qualifikation: Fachanwältin für Informationstechnologierecht. Damit decke ich Marken, Inhalte und Software aus einer Hand ab, genau dort, wo sie in digitalen Geschäftsmodellen aufeinandertreffen.

Wie es im vergangenen Jahr begann, lesen Sie im Beitrag Anne-Kathrin Renz unter den TOP Rechtsanwältinnen 2026 laut F.A.Z.-Institut.

Woran man eine Kanzlei für Marken- und IT-Recht erkennt

Die Anforderungen an Kanzleien im digitalen Umfeld wachsen stetig. Gerade im IT- und Markenrecht braucht es Expertise, die technisches Verständnis mit wirtschaftlichem Denken verbindet.

Kriterium Bedeutung für Mandanten Meine Stärke bei Renz Recht
Digitale Praxiserfahrung Wer digitale Geschäftsmodelle versteht, kann rechtliche Lösungen entwickeln, die auch praktisch funktionieren. Langjährige Begleitung von Start-ups, Agenturen und IT-Unternehmen.
Erfolgreiche Mandatsführung Erfahrung aus realen Verfahren und Verhandlungen zeigt, dass Theorie und Praxis zusammenpassen. Erfolgreiche Durchsetzung von Marken- und Wettbewerbsansprüchen.
Mandantenorientierung Gute Beratung bedeutet klare Sprache, Erreichbarkeit und Transparenz statt Juristendeutsch. Direkter Kontakt zur Anwältin, transparente Kommunikation und schnelle Rückmeldung.
Zukunftsorientierung Rechtliche Beratung muss neue Entwicklungen wie KI, Datenschutz oder Plattformökonomie mitdenken. Ständige Weiterbildung und praxisnahe Beratung zu digitalen Innovationen.
Nachgewiesene Spezialisierung Ein Fachanwaltstitel belegt besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung in einem Rechtsgebiet. Fachanwältin für Informationstechnologierecht seit August 2026.

Bestätigung und Motivation für die Zukunft

Die erneute Aufnahme in die Liste der F.A.Z. TOP Anwälte ist für mich Ehre und Verpflichtung zugleich. Ich werde weiterhin mit Leidenschaft daran arbeiten, Marken, kreative Leistungen und technische Innovationen meiner Mandanten rechtlich abzusichern.

KI-Verordnung, Data Act und der wachsende Onlinehandel stellen Unternehmen laufend vor neue Fragen. Genau dabei möchte ich sie begleiten: kompetent, klar und mit einem modernen Blick auf das Recht.

Ich danke allen Mandantinnen und Mandanten für ihr Vertrauen und den Kolleginnen und Kollegen für ihre Empfehlung. Die Auszeichnung ist für mich Ansporn, auch künftig zu den führenden Adressen im Marken- und IT-Recht zu gehören.

Sie möchten eine Marke anmelden, haben eine Abmahnung erhalten oder brauchen Unterstützung bei einem IT-Vertrag? Schildern Sie mir Ihr Anliegen, ich melde mich kurzfristig bei Ihnen. Jetzt Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen (FAQ): Markenrecht, IT-Recht und TOP Anwalt 2027

Was ist die Auszeichnung „TOP Anwalt“ des F.A.Z.-Instituts?
Die Studie erscheint jährlich und wird vom F.A.Z.-Institut gemeinsam mit QuantiQuest erstellt. Sie nennt Anwältinnen und Anwälte, die in ihrem Fachbereich besonders häufig von Kolleginnen und Kollegen empfohlen werden. Die Ergebnisse veröffentlicht die Frankfurter Allgemeine Zeitung in Sonderausgaben und online unter topanwalt.faz.net.
In welchem Bereich wurde Anne-Kathrin Renz ausgezeichnet?
Ich bin wie im Vorjahr in der Rubrik Gewerblicher Rechtsschutz aufgeführt. Die Liste erschien am 16. September 2026 in der F.A.Z.-Sonderveröffentlichung zu den Wirtschaftsanwälten.
Wie erkenne ich, ob meine Marke schutzfähig ist?
Eine Marke ist schutzfähig, wenn sie unterscheidungskräftig ist, also Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung klar von anderen abgrenzt, und sie nicht bloß beschreibend ist. Vor der Anmeldung sollte zudem geprüft werden, ob ältere, ähnliche Marken bestehen. Ich übernehme diese Prüfung und begleite Sie durch den gesamten Anmeldeprozess.
Was tun bei einer Markenverletzung im Internet?
Sichern Sie zuerst Beweise, etwa Screenshots mit Datum und URL. Je nach Fall kommen eine Abmahnung, eine Beschwerde beim Plattformbetreiber oder eine einstweilige Verfügung in Betracht. Handeln Sie zügig, denn für ein Eilverfahren kann die Dringlichkeit schon nach wenigen Wochen entfallen.
Ist IT-Recht nur für Software-Unternehmen relevant?
Nein. Jedes Unternehmen mit Website, Onlineshop, Cloud-Diensten oder externen IT-Dienstleistern hat IT-rechtliche Pflichten, etwa bei Verträgen, Datenschutz und Informationspflichten. Mit KI-Verordnung und NIS-2 sind weitere Anforderungen hinzugekommen. Mehr dazu auf meiner Seite zum IT-Recht.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Beim Deutschen Patent- und Markenamt fällt bei elektronischer Anmeldung eine Gebühr von 290 Euro für bis zu drei Klassen an, jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Eine Unionsmarke beim EUIPO kostet ab 850 Euro. Hinzu kommen Recherche und anwaltliche Begleitung, deren Kosten ich Ihnen vorab transparent nenne.
Wie kann man sich vor Abmahnungen schützen?
Den besten Schutz bieten vollständige und aktuelle Rechtstexte, eine Markenrecherche vor der Nutzung neuer Namen und die Verwendung von Bildern und Texten nur mit geklärten Rechten. Ich prüfe Website, Shop und Werbeauftritt gern vorab auf typische Abmahnrisiken.
Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und behalten Sie die Frist im Blick. Viele Abmahnungen enthalten überhöhte Forderungen oder zu weit gefasste Erklärungen. Ich prüfe die Abmahnung und formuliere bei Bedarf eine modifizierte Unterlassungserklärung.
Seit wann ist Anne-Kathrin Renz Fachanwältin für Informationstechnologierecht?
Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat mir die Bezeichnung im August 2026 verliehen. Der Fachanwaltstitel ergänzt damit meinen Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz.
Berät Renz Recht nur in Saarbrücken?
Nein. Meine Kanzlei sitzt in Saarbrücken, eine Zweigstelle besteht in Frankfurt am Main. Mandate im Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und IT-Recht betreue ich bundesweit, Besprechungen sind auch per Video möglich.
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Über die Autorin

Anne-Kathrin Renz

Anne-Kathrin Renz

Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht und Inhaberin der Kanzlei Renz Recht. Sie unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Kreative bei rechtlichen Fragen rund um Marken, Wettbewerb, Urheberrecht, Datenschutz, IT und digitale Kommunikation.

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