RECHTSANWÄLTIN · FACHANWÄLTIN FÜR INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT · GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht und Inhaberin der Kanzlei Renz Recht. Sie unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Kreative bei rechtlichen Fragen rund um Marken, Wettbewerb, Urheberrecht, Datenschutz, IT und digitale Kommunikation.
Studium der Rechtswissenschaften
Universität des Saarlandes
Zulassung als Rechtsanwältin
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Inhaberin & Rechtsanwältin
Kanzlei Renz Recht
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
PROFITIEREN SIE VON INDIVIDUALBERATUNG
Was mich antreibt
Als Fachanwältin für Informationstechnologierecht und Rechtsanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht weiß ich um die Wichtigkeit einer individuellen Betrachtung jedes einzelnen Falles im Vergleich zu den sich häufenden Massenabfertigungen. Besonders im Bereich des Markenrechts konnte ich im Verlauf meiner Karriere feststellen, welche drastischen Auswirkungen die detaillierte Behandlung einer Marke für den langfristigen Erfolg des Unternehmens hat.
Ihr Unternehmen ist nicht wie andere und sollte daher auch nicht standardisiert beraten werden. Mit einer individuellen Rechtsberatung schaffen Sie die Grundlage für eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft
Über mich
- Fachanwältin für Informationstechnologierecht
- beratend und als Prozessanwältin tätig
- langjährige Beratungspraxis im Bereich der neuen Medien
- Tätigkeit im IT-Recht, IT-Vertragsrecht
- Schwerpunkt eCommerce und Intellectual Property
- Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
- langjährige Dozententätigkeit im Bereich IT-Recht und Gewerblicher Rechtsschutz
- Fremdsprachen: Englisch, Französisch
- Vormals: Tätigkeit in internationaler Großkanzlei
Die Kosten für mein Honorar
Die Angst vor hohen Anwaltskosten hält viele davon ab rechtlichen Rat einzuholen.
Dabei muss Beratung gar nicht teuer sein. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der Anwaltskosten vom Streitwert abhängt. Streiten die Parteien beispielsweise um eine Geldsumme in Höhe von 3000 € – so ist das auch gleichzeitig der Streitwert. Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Scheuen Sie sich also nicht, direkt nach den Kosten, die auf Sie zukommen zu fragen. Gerne ermitteln wir gemeinsam Ihren Beratungsbedarf und die damit verbundenen Kosten.
RENZ RECHT
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