Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

RECHTSANWÄLTIN · GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ & IT-RECHT

Anne-Kathrin Renz 

Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei Renz Recht. Sie unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Kreative bei rechtlichen Fragen rund um Marken, Wettbewerb, Urheberrecht, Datenschutz, IT und digitale Kommunikation.

Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Markenrecht Persönlichkeitsrecht IT-Recht Recht der sozialen Medien
Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften

Universität des Saarlandes

2012

Zulassung als Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Berufliche Stationen

Inhaberin & Rechtsanwältin

Kanzlei Renz Recht

Mitgliedschaften
seit 2012

Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Sprachen
Deutsch Englisch Französisch

PROFITIEREN SIE VON INDIVIDUALBERATUNG

Was mich antreibt

Als Rechtsanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht weiß ich um die Wichtigkeit einer individuellen Betrachtung jedes einzelnen Falles im Vergleich zu den sich häufenden Massenabfertigungen. Besonders im Bereich des Markenrechts konnte ich im Verlauf meiner Karriere feststellen, welche drastischen Auswirkungen die detaillierte Behandlung einer Marke für den langfristigen Erfolg des Unternehmens hat.

Ihr Unternehmen ist nicht wie andere und sollte daher auch nicht standardisiert beraten werden. Mit einer individuellen Rechtsberatung schaffen Sie die Grundlage für eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft

    Über mich

    • beratend und als Prozessanwältin tätig
    • langjährige Beratungspraxis im Bereich der neuen Medien
    • Tätigkeit im IT-Recht, IT-Vertragsrecht
    • Schwerpunkt eCommerce und Intellectual Property
    • Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
    • langjährige Dozententätigkeit im Bereich IT-Recht und Gewerblicher Rechtsschutz
    • Fremdsprachen: Englisch, Französisch
    • Vormals: Tätigkeit in internationaler Großkanzlei

    Die Kosten für mein Honorar

    Die Angst vor hohen Anwaltskosten hält viele davon ab rechtlichen Rat einzuholen.

    Dabei muss Beratung gar nicht teuer sein. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der Anwaltskosten vom Streitwert abhängt. Streiten die Parteien beispielsweise um eine Geldsumme in Höhe von 3000 € – so ist das auch gleichzeitig der Streitwert. Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    Scheuen Sie sich also nicht, direkt nach den Kosten, die auf Sie zukommen zu fragen. Gerne ermitteln wir gemeinsam Ihren Beratungsbedarf und die damit verbundenen Kosten.

    RENZ RECHT

    Aktuelle Schwerpunkte

    Individuelle und zielführende Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen

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