LEGO Juris A/S Abmahnung: Marken- und Urheberrechtsverletzungen im Fokus
Urheberrechtliche und markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der LEGO Juris A/S durch die Kanzlei Hogan Lovells
Marken- und Urheberrechtsverletzung: Die angebotene Figur soll angeblich die charakteristischen Gestaltungsmerkmale der LEGO Minifigur aufweisen. Infolgedessen werden Markenrechtsverletzungen gemäß § 14 MarkenG und Art. 9 UMV sowie Urheberrechtsverletzungen gemäß §97 UrhG geltend gemacht.
Geltend gemachte Ansprüche:
- Unterlassungsanspruch: Es wird gefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der zugesichert wird, künftige Verletzungen zu unterlassen, verbunden mit einer Vertragsstrafe, die gemäß der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung nicht weniger als 5.001,00 EUR betragen soll.
- Auskunftsanspruch: Des Weiteren soll Auskunft über die Herkunft der betroffenen Ware erteilt werden, um den Schadensersatz genau berechnen zu können
- Kostenerstattung: Schließlich wird eine Kostenerstattung in Höhe von 2.289,72 EUR gefordert. Dies umfasst die Anwaltskosten, die durch die Beauftragung der Kanzlei Hogan Lovells entstanden sein sollen.
Handlungsempfehlung für betroffene Unternehmen:
- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
- Unterzeichnen Sie keinesfalls die beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Kontaktieren Sie mich an und lassen Sie die Abmahnung von einem Experten prüfen. Gemeinsam entwickeln wir die richtige Verteidigungsstrategie.
Kollege RA Robert Meyen hat unter https://marken.legal/lego-abmahnung/ ebenfalls über den Klemmbaustein-Krieg berichtet
Über die Autorin

Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.