Unionsmarke anmelden – Umfassender Markenschutz in der gesamten EU
Unionsmarke anmelden – Effektiver Markenschutz in der gesamten EU
Wie funktioniert die Anmeldung einer Unionsmarke? – Ein Überblick
Die Anmeldung einer Unionsmarke erfolgt beim Europäischen Markenamt (EUIPO). Hier sind die Schritte, die Sie für eine erfolgreiche Anmeldung beachten sollten:
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Markenrecherche
Bevor Sie eine Unionsmarke anmelden, ist es entscheidend, sicherzustellen, dass keine identischen oder ähnlichen Marken bereits im Europäischen Markenregister eingetragen sind. Eine gründliche Markenrecherche hilft Ihnen, mögliche Konflikte zu vermeiden und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Anmeldung. -
Anmeldung einreichen
Die Anmeldung Ihrer EU-Marke erfolgt bequem online über die Plattform des EUIPO. Der elektronische Anmeldeprozess ist einfach und effizient, und das EUIPO bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche für eine unkomplizierte Anmeldung. -
Prüfung durch das EUIPO
Nach der Einreichung prüft das Europäische Markenamt, ob Ihre Marke den gesetzlichen Anforderungen entspricht, etwa in Bezug auf Unterscheidungskraft und die Einhaltung der Formvorschriften. -
Veröffentlichung
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke im Europäischen Markenregister veröffentlicht. Diese Veröffentlichung gibt Dritten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Anmeldung einzulegen, falls sie der Meinung sind, dass ihre älteren Markenrechte verletzt werden. -
Eintragung
Wenn innerhalb der Widerspruchsfrist keine Einwände erhoben werden, erfolgt die Eintragung Ihrer Marke, und Sie erhalten den rechtlichen Markenschutz für die gesamte Europäische Union.
Fazit
Die Anmeldung einer Unionsmarke kann komplex sein. Mit meiner Unterstützung als Rechtsanwältin für Markenrecht stelle ich sicher, dass Ihre Marke professionell und effizient eingetragen wird. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und helfe Ihnen, potenzielle Stolpersteine zu vermeiden.
Umfassendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung – Was Sie beachten sollten
Die Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses im Rahmen der Markenanmeldung ist sowohl für den juristischen Laien als auch für Anwälte, die nicht auf Markenrecht spezialisiert sind, häufig mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Besonders wichtig ist es, die richtige Balance zu finden, um späteren Problemen vorzubeugen.
Die richtige Abbildung Ihrer Tätigkeit
Das Verzeichnis muss nicht nur die aktuelle Tätigkeit des Anmelders korrekt abbilden, sondern auch potenzielle zukünftige Tätigkeiten berücksichtigen. Der Markenanmelder hat nach der Anmeldung eine Benutzungsschonfrist von fünf Jahren, in der er seine Marke noch nicht nutzen muss. Allerdings können Markenanmeldungen nach Einreichung nicht mehr geändert oder ergänzt werden. Wird eine wichtige Klasse oder Ware vergessen, muss eine neue Markenanmeldung erfolgen oder der Markenschutz wird in diesem Bereich nicht gewährleistet.
Die Risiken einer zu breiten Auswahl
Es ist wichtig, bei der Auswahl der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis vorsichtig zu sein. Werden zu viele Klassen aufgenommen, steigt das Risiko, dass Dritte mit älteren Rechten Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen. Zudem ist zu beachten, dass nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist Dritte einen Löschungsantrag stellen können, wenn die Marke nicht oder nicht vollständig genutzt wurde.
Unsere Unterstützung bei der Markenanmeldung
Meine Unterstützung als Rechtsanwältin für Markenrecht hilft Ihnen dabei, ein umfassendes und korrektes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu erstellen, das Ihre Rechte langfristig schützt und potenzielle Risiken minimiert. Ich stelle sicher, dass Ihre Anmeldung alle relevanten Waren und Dienstleistungen abdeckt und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Markenrecherche vor der Anmeldung einer Unionsmarke – Ein unverzichtbarer Schritt
Bevor Sie eine Unionsmarke anmelden, ist es entscheidend, eine gründliche Markenrecherche durchzuführen. Diese prüft, ob es ältere Kennzeichenrechte gibt, die der Markenanmeldung entgegenstehen könnten. Das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) führt diese Prüfung nicht von Amts wegen durch, daher liegt es in der Verantwortung des Anmelders, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen.
Welche Kennzeichen können einer Unionsmarke entgegenstehen?
Nicht nur Unionsmarken können Widerspruch erheben, sondern auch nationale Marken aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, IR-Marken mit Schutz in der EU, Unternehmenskennzeichen, Firmennamen und Domains. Auch ähnliche Marken oder Kennzeichen, die Verwechslungsgefahr hervorrufen könnten, stellen ein Risiko dar.
Warum eine umfassende Markenrecherche wichtig ist
Ältere Marken oder Kennzeichen können der Anmeldung Ihrer Unionsmarke widersprechen, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Ein Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung der Markenanmeldung beim EUIPO eingelegt werden. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, wird die Marke nicht in das Markenregister eingetragen, und die Anmeldung wird vom EUIPO zurückgewiesen.
Schützen Sie Ihre Marke rechtzeitig
Eine gründliche Markenrecherche vor der Anmeldung kann teure Fehler und Verzögerungen vermeiden. Meine Unterstützung als Rechtsanwältin für Markenrecht hilft Ihnen, eine umfassende Markenrecherche durchzuführen, um mögliche Konflikte mit älteren Kennzeichen frühzeitig zu erkennen und Ihre Unionsmarke sicher anzumelden.
Kontaktieren Sie mich jetzt für eine professionelle Markenrecherche und stellen Sie sicher, dass Ihre Unionsmarke ohne rechtliche Hindernisse erfolgreich eingetragen wird!
Prüfung absoluter Eintragungshindernisse – Wie Ihre Unionsmarke rechtlich geschützt wird
Bevor eine Unionsmarke eingetragen wird, muss sie über die erforderliche Unterscheidungskraft verfügen und darf insbesondere nicht beschreibend in Bezug auf die anzumeldenden Waren und Dienstleistungen sein. Das EUIPO prüft von Amts wegen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Ist die Marke nach Ansicht des EUIPO beschreibend, wird die Markenanmeldung abgelehnt, und die Anmeldung wird nicht einmal veröffentlicht.
Warum die Prüfung durch eine Rechtsanwältin wichtig ist
Die Entscheidung, ob eine Marke als beschreibend gilt, ist oft nicht eindeutig. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich von einer auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwältin beraten zu lassen, bevor Sie eine Unionsmarke anmelden. In einigen Fällen kann eine beschreibende Wortmarke durch Umwandlung in eine Wort-Bildmarke dennoch schutzfähig gemacht werden.
Kontaktieren Sie mich noch heute für eine rechtliche Beratung zur Markenanmeldung und sichern Sie Ihre Marke vorab gegen mögliche Eintragungshindernisse!
Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke – Was Sie beachten sollten
Die Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke hängen von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen ab, die Sie für den Markenschutz wählen. Hier eine Übersicht der EUIPO-Gebühren:
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Grundgebühr: 850 € für die erste Klasse
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Zusatzgebühr: 50 € für die zweite Klasse und 150 € für jede weitere Klasse
Diese Gebühren decken den Markenschutz für einen Zeitraum von 10 Jahren ab. Nach Ablauf dieser Frist können die Gebühren für eine Verlängerung des Markenschutzes entrichtet werden, um Ihre Marke weiterhin zu schützen.
Je mehr Klassen Sie wählen, desto höher sind die Kosten. Es ist jedoch wichtig, die richtigen Klassen auszuwählen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke in den relevanten Bereichen geschützt ist.
Kontaktieren Sie mich für eine detaillierte Beratung zu den Kosten und dem Anmeldeprozess Ihrer Unionsmarke!
Über die Autorin

Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.