KTM-Markenabmahnung durch Zierhut IP – was Sie jetzt wissen sollten

13. November 2025Markenrecht

Immer häufiger erhalten Onlinehändler und Ersatzteilanbieter eine Abmahnung von Zierhut IP im Auftrag der KTM AG. Der Vorwurf: eine Verletzung der Markenrechte durch die unzulässige Nutzung des Begriffs „KTM“ in Artikelüberschriften oder Produktbeschreibungen. Besonders betroffen sind Verkäufer, die Zubehör oder Ersatzteile für Motorräder anbieten, ohne Originalware zu vertreiben.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was hinter den KTM-Abmahnungen steckt, welche Forderungen gestellt werden und wie Sie richtig reagieren, um hohe Kosten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

KTM – starke Marke, strenger Markenschutz

Die KTM AG zählt zu den führenden Motorradherstellern Europas und ist weltweit für ihre leistungsstarken Modelle bekannt – von Motocross- und Racing-Bikes bis hin zu Touring-Motorrädern. Mit einem Jahresumsatz von über 1,8 Milliarden Euro gilt KTM als Marktführer im europäischen Motorradsegment.

Zum Schutz ihrer Markenidentität hat die KTM AG zahlreiche Wort- und Wort-Bildmarken registriert, die das bekannte „KTM“-Zeichen enthalten und in Deutschland wie auch international markenrechtlich geschützt sind. Der Schutz erstreckt sich nicht nur auf Motorräder, Mopeds und Roller, sondern auch auf Ersatzteile, Zubehör, Fahrräder sowie Dienstleistungen im Bereich Wartung und Reparatur.

Dieser umfassende Markenschutz führt dazu, dass KTM konsequent gegen unerlaubte Markennutzung vorgeht – insbesondere, wenn Dritte die Bezeichnung „KTM“ ohne Berechtigung in ihren Online-Angeboten verwenden.

Welche Forderungen erhebt Zierhut IP in den KTM-Abmahnungen?

In den aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der KTM AG werden Betroffene mit einer Reihe von Ansprüchen und Verpflichtungen konfrontiert. Diese betreffen sowohl die Unterlassung der Markenverletzung als auch die Herausgabe von Informationen und die Erstattung von Kosten.

Typischerweise fordern Zierhut IP Rechtsanwälte:

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Die Abgemahnten sollen eine Unterlassungserklärung nach dem sogenannten „Hamburger Brauch“ abgeben. Damit verpflichten sie sich, das Zeichen „KTM“ künftig nicht mehr unberechtigt zu verwenden. Ein Verstoß kann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Umfassende Auskunftserteilung

Zudem wird verlangt, detaillierte Angaben zu machen – etwa zu Herstellern, Lieferanten, Liefermengen, Einkaufspreisen, Verkaufszeiten, Angeboten und Werbemaßnahmen – und diese durch Belege zu untermauern. Diese Informationen dienen als Grundlage für die spätere Schadensersatzberechnung.

Erstattung der Abmahnkosten

Schließlich fordern die Zierhut IP Rechtsanwälte in der Regel die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 4.120 Euro. Diese Summe wird auf Basis eines hohen Gegenstandswerts berechnet, der das wirtschaftliche Interesse der KTM AG am Schutz ihrer Marke widerspiegelt.

Unterschreiben oder zahlen Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung.
Eine voreilige Reaktion kann langfristige rechtliche und finanzielle Folgen haben. Ein erfahrener Anwalt für Markenrecht kann die Berechtigung und Reichweite der Forderungen prüfen und eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln.

KTM-Abmahnung keinesfalls ignorieren – Klage und hohe Kosten drohen

Wer eine Abmahnung der KTM AG durch die Kanzlei Zierhut IP erhält, sollte diese keinesfalls ignorieren. Solche Schreiben sind ernstzunehmende markenrechtliche Aufforderungen, keine Fälschungen oder Massenmails.

Wird die Abmahnung nicht oder nur unzureichend beantwortet, droht die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche – mit erheblichen finanziellen Folgen.

Ein Klageverfahren kann schnell teuer werden:

  • Bei einem Unterlassungsstreitwert von 300.000 Euro entstehen allein Gerichtskosten von rund 8.000 Euro.

  • Hinzu kommen Anwaltskosten beider Parteien in Höhe von bis zu 7.000 Euro.

  • Insgesamt können die Prozesskosten über 20.000 Euro betragen.

Ist die Abmahnung rechtlich begründet, empfiehlt es sich, eine gerichtliche Auseinandersetzung über den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Eine außergerichtliche Einigung – etwa durch eine angepasste Unterlassungserklärung – kann Kosten und Risiken erheblich reduzieren.

Anders verhält es sich häufig bei den Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen: Hier lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, da diese Beträge nicht selten überhöht angesetzt sind und sich verhandeln oder reduzieren lassen.

Warum eine Markenabmahnung immer von einem Anwalt geprüft werden sollte

Nicht jede Markenabmahnung ist rechtmäßig. Auch Schreiben, die auf den ersten Blick überzeugend wirken, können formale oder inhaltliche Fehler enthalten. Daher sollten Betroffene eine Abmahnung der KTM AG oder anderer Markeninhaber stets durch einen Anwalt für Markenrecht prüfen lassen.

Das Markenrecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Selbst erfahrene Juristen tun sich schwer, zu beurteilen,

  • ob tatsächlich eine markenmäßige Nutzung vorliegt,

  • ob eine berechtigte Nutzung nach § 23 MarkenG in Betracht kommt,

  • ob die Markenrechte gemäß § 24 MarkenG erschöpft sind,

  • oder ob überhaupt eine Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts besteht.

Gerade bei einer KTM-Markenabmahnung durch Zierhut IP muss genau geprüft werden, ob die Bezeichnung „KTM“ in der jeweiligen Produktbeschreibung als Herkunftshinweis (und damit markenmäßig) oder lediglich beschreibend verwendet wurde – etwa im Sinne von „passend für KTM-Modelle“.

Neben fundierten Rechtskenntnissen sind auch Erfahrung im Umgang mit Abmahnkanzleien und Verhandlungsgeschick entscheidend.

Nur ein Anwalt für Markenrecht kann die rechtliche Lage richtig einschätzen, überzogene Forderungen abwehren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln.

Warum sich anwaltliche Unterstützung bei einer Markenabmahnung wirklich auszahlt

Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung, etwa durch die Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der KTM AG, kann schnell teuer werden. Neben Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen drohen auch langfristige Risiken – insbesondere Vertragsstrafen, wenn gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wird.

Die Beauftragung eines Anwalts für Markenrecht ist deshalb nicht nur empfehlenswert, sondern wirtschaftlich sinnvoll:

Unberechtigte Abmahnung?

Stellt sich heraus, dass die Markenabmahnung unbegründet ist, müssen Sie weder Schadensersatz noch Abmahnkosten zahlen. In vielen Fällen ist der Abmahner sogar verpflichtet, Ihre Anwaltskosten zu erstatten.

Berechtigte Abmahnung?

Selbst wenn die Abmahnung im Kern zutrifft, hilft anwaltliche Beratung, Schäden zu begrenzen. Ein erfahrener Anwalt achtet darauf, dass keine zu weitgehende Unterlassungserklärung abgegeben wird – denn diese gilt lebenslang.

Vertragsstrafen vermeiden

Besonders riskant sind Verstöße gegen eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung. Eine anwaltliche Prüfung sorgt dafür, dass Sie Ihre Online-Angebote rechtssicher anpassen und zukünftige Vertragsstrafen vermeiden.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten daher alle betroffenen Produktangebote – insbesondere solche mit dem Begriff „KTM“ – sorgfältig überprüft und überarbeitet werden.

Eine kompetente anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Sie Ihre Produkte weiterhin rechtssicher bewerben können, ohne Markenrechte zu verletzen.

Was tun bei einer KTM-Abmahnung durch Zierhut IP?

Eine KTM-Abmahnung sollte nicht ignoriert oder unterschätzt werden. Kurze Fristen, hohe Streitwerte und weitreichende Unterlassungserklärungen bergen erhebliche Risiken. Diese Schritte sind jetzt wichtig:

Ruhe bewahren und Frist notieren

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Notieren Sie die gesetzte Frist und reagieren Sie rechtzeitig – sonst drohen gerichtliche Schritte und hohe Zusatzkosten.

Nichts unterschreiben

Die beigefügte Unterlassungserklärung gilt lebenslang und ist meist zu weit gefasst. Sie sollte nur nach anwaltlicher Prüfung abgegeben werden.

Keine Zahlungen ohne Prüfung

Abmahnkosten von rund 4.000 € sind oft verhandelbar. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Forderung berechtigt oder überhöht ist.

Anwalt einschalten

Das Markenrecht ist komplex. Ein Anwalt prüft, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, und entwickelt eine sichere Verteidigungsstrategie.

Nicht selbst mit Zierhut IP kommunizieren

Direkter Kontakt kann Ihre Position schwächen. Überlassen Sie die Kommunikation ausschließlich Ihrem Anwalt.

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Über die Autorin

Anne-Kathrin Renz

Anne-Kathrin Renz

Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.

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