Ablauf Markenanmeldung
Markenanmeldung – Der Schutz Ihrer Marke beginnt hier
Die Anmeldung einer Marke ist ein entscheidender Schritt für den langfristigen Erfolg und den rechtlichen Schutz Ihrer Marke. Sie sichert Ihnen exklusive Rechte an der Nutzung und schützt Ihr Unternehmen vor ungewollter Konkurrenz. Eine eingetragene Marke fördert nicht nur den Aufbau eines positiven Markenimages, sondern verringert auch das Risiko von Verwechslungen mit anderen Marken und verhindert die unbefugte Verwendung.
Die Markenanmeldung ist der erste Schritt, um Ihre Marke rechtlich abzusichern. Der Prozess umfasst verschiedene wichtige Schritte, die ich Ihnen nachfolgend näher erläutere:
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Einreichung der Markenanmeldung: Stellen Sie Ihre Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder einer anderen zuständigen Behörde.
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Zahlung der Anmeldegebühren: Nach der Anmeldung müssen die erforderlichen Gebühren für die Markenregistrierung bezahlt werden.
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Prüfung durch das DPMA: Das Markenamt überprüft, ob Ihre Anmeldung die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt und ob mögliche Einwände bestehen.
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Eintragung ins Markenregister: Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke offiziell eingetragen und erhält rechtlichen Schutz.
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Widerspruchsfrist abwarten: Nach der Eintragung haben Dritte drei Monate Zeit, um gegen die Markenanmeldung Einspruch zu erheben.
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Markenüberwachung nach der Eintragung: Um Ihre Marke dauerhaft zu schützen, empfehle ich eine regelmäßige Markenüberwachung, um mögliche Verletzungen frühzeitig zu erkennen.
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Erneuerung des Markenschutzes: Der Markenschutz ist für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig und kann danach verlängert werden, um Ihre Marke langfristig zu sichern.
Als erfahrene Kanzlei im Bereich Markenrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Marke von Beginn an rechtlich abzusichern, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Schritt 1: Markenanmeldung beim Markenamt – So gehen Sie vor
Schritt 2: Bezahlung der Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr für eine Marke beträgt 300 € für bis zu drei Klassen. Jede zusätzliche Klasse kostet 100 €. Wenn Sie die Anmeldung elektronisch einreichen, reduziert sich die Grundgebühr auf 290 €.
Die Wahl der richtigen Klassen ist nicht nur aus Kostensicht entscheidend. Es gibt einen Benutzungszwang, was bedeutet, dass Sie die Marke in den ausgewählten Klassen auch tatsächlich nutzen müssen, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten. Außerdem verlängert sich die Prüfungs- und Bearbeitungszeit, wenn Sie mehrere Klassen wählen.
Die folgenden Gebühren gelten für die Markenanmeldung beim DPMA:
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Grundgebühr (für 3 Klassen): 300 € (bei elektronischer Anmeldung: 290 €)
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Zusätzliche Klassen: 100 € pro Klasse
Sie möchten Ihre Marke sicher anmelden und rechtlich absichern? Unsere Kanzlei für Markenrecht begleitet Sie Schritt für Schritt – von der Anmeldung bis zur Überwachung Ihres Markenschutzes. Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihre Marke rechtssicher anmelden!
Schritt 3: Prüfung der Markenanmeldung durch das DPMA – Was passiert nach der Einreichung?
nNachdem Sie Ihre Markenanmeldung beim DPMA eingereicht haben, wird diese einer gründlichen Prüfung unterzogen. Das DPMA überprüft jedoch nur, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen, die eine Eintragung der Marke verhindern könnten. Die Prüfung basiert auf folgenden Kriterien:
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Ist die Marke schutzfähig?
Die Marke muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine rein beschreibenden oder allgemein gehaltenen Begriffe enthalten. -
Wurden die formalen Kriterien der Anmeldung eingehalten?
Das DPMA prüft, ob die Anmeldung allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle erforderlichen Informationen korrekt übermittelt wurden. -
Besteht das Risiko der Irreführung oder Verbrauchertäuschung?
Die Marke darf nicht irreführend wirken oder den Verbraucher in die Irre führen. Das DPMA untersucht, ob die Marke in irgendeiner Weise eine Verbrauchertäuschung zur Folge haben könnte. -
Verstößt die Marke gegen Gesetze oder die guten Sitten?
Die Marke muss mit geltendem Recht und den guten Sitten im Einklang stehen.
Stößt das DPMA während der Prüfung auf Mängel, wie zum Beispiel fehlende Unterscheidungskraft oder offensichtliche Irreführungsgefahr, wird der Unternehmer über die Beanstandungen informiert. Sollte der Unternehmer nicht reagieren oder die Mängel nicht beheben, wird die Markenanmeldung abgelehnt.
Damit Ihre Markenanmeldung erfolgreich ist, ist es entscheidend, diese korrekt und rechtzeitig einzureichen. Unsere Kanzlei für Markenrecht begleitet Sie durch den gesamten Prozess und hilft, Fehler zu vermeiden. Starten Sie jetzt Ihre rechtssichere Markenanmeldung – mit Unterstützung einer erfahrenen Anwältin für Markenrecht!
Schritt 4: Eintragung der Marke ins Markenregister – Der offizielle Markenschutz
Wenn keine Beanstandungen vorliegen oder diese erfolgreich vom Unternehmer behoben wurden, erfolgt die Eintragung der Marke ins Markenregister des DPMA. Mit dieser Eintragung erhält die Marke rechtlichen Schutz, und der Unternehmer erwirbt das exklusive Nutzungsrecht an seiner Marke.
Zusätzlich zur Eintragung wird die neue Marke im öffentlichen Markenblatt des DPMA veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über die bestehenden Markenrechte zu informieren. Diese Veröffentlichung gibt anderen Unternehmen oder Personen die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Marke einzulegen, falls sie der Ansicht sind, dass ihre eigenen Rechte durch die Marke verletzt werden.
Unsere Kanzlei für Markenrecht unterstützt Sie bei der Eintragung Ihrer Marke und stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden, um Ihren Markenschutz langfristig zu sichern.
Schritt 5: Abwarten der Widerspruchsfrist von 3 Monaten – Was passiert nach der Markenveröffentlichung?
Nach der Veröffentlichung der Marke im Markenblatt des DPMA haben Inhaber älterer Marken oder Markenkonkurrenten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die eingetragene Marke einzulegen. Das DPMA prüft nicht, ob bestehende Schutzrechte verletzt werden, weshalb Widersprüche auf sogenannten relativen Schutzhindernissen basieren, die in folgenden Fällen auftreten können:
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Es existieren bereits ältere, identische Marken.
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Die Verwechslungsgefahr mit älteren Marken ist zu hoch.
Widerspruchsfrist von 3 Monaten
Nach der Veröffentlichung der Marke haben Dritte drei Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Anmeldung einzulegen. Sollte der Widerspruch erfolgreich sein, wird die Marke gelöscht, und die Markenanmeldung wird für ungültig erklärt. Es ist wichtig zu wissen, dass die Gebühren für die Markenanmeldung in diesem Fall nicht zurückerstattet werden.
Markenschutz für 10 Jahre
Nach erfolgreicher Eintragung besteht der Markenschutz für zehn Jahre und kann danach gegen eine Gebühr verlängert werden, um den Markenschutz langfristig aufrechtzuerhalten.
Markenanmeldung rechtssicher gestalten: Lassen Sie sich von mir professionell durch den gesamten Anmeldeprozess begleiten und vermeiden Sie potenzielle Widersprüche. Unsere Kanzlei für Markenrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Marke erfolgreich und dauerhaft zu schützen.
Schritt 6: Permanente Markenrecherche nach Eintragung der Marke – Markenschutz langfristig sichern
Nach der erfolgreichen Markenanmeldung und dem Ablauf der Widerspruchsfrist von drei Monaten ohne Beanstandungen gilt der Markenschutz für zehn Jahre, beginnend mit dem Eingang der Anmeldung. Der Schutz endet jedoch nicht mit der Eintragung – es ist entscheidend, Ihre Marke auch nach der Anmeldung kontinuierlich zu überwachen.
Warum permanente Markenrecherche wichtig ist
Es ist unerlässlich, regelmäßig die Markenregister zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine neuen Marken angemeldet wurden, die Ihre Rechte verletzen könnten. Falls Sie auf eine potenzielle Markenverletzung stoßen, können Sie innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen Widerspruch einlegen.
Hilfreiche Tools zur Markenüberwachung
Spezialisierte Tools helfen Ihnen dabei, Verletzungen Ihrer Markenrechte – insbesondere im Internet – schnell und effektiv zu erkennen. Diese Tools ermöglichen eine regelmäßige und automatisierte Überwachung, sodass Sie rechtzeitig auf mögliche Konflikte reagieren können.
Unsere Kanzlei für Markenrecht unterstützt Sie bei der Markenüberwachung und stellt sicher, dass Ihre Rechte langfristig geschützt bleiben. Ich biete maßgeschneiderte Lösungen zur präventiven Markenrecherche und helfen Ihnen, schnell auf Markenverletzungen zu reagieren. Jetzt Beratung zur Markenüberwachung anfordern und Ihre Marke dauerhaft schützen!
Schritt 7: Erneuerung des Markenschutzes nach 10 Jahren – Wie Sie Ihre Marke langfristig schützen
Professionelle Unterstützung bei der Markenanmeldung – Ihr Anwalt für Markenrecht
Die Markenanmeldung ist der erste Schritt, um Ihre Marke rechtlich zu schützen und sich von der Konkurrenz abzuheben. Sie schützt nicht nur Ihre unternehmerische Identität, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Kunden. Als spezialisierte Rechtsanwältin für Markenrecht begleite ich Sie vom ersten Konzept bis zur erfolgreichen Markeneintragung und darüber hinaus.
Als erfahrene Anwältin im Bereich Markenrecht biete ich Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung bei der Anmeldung Ihrer Marke:
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Beratung zur Markenstrategie: Ich helfe Ihnen bei der Wahl des passenden Markennamens und der Festlegung der richtigen Markenform (Wortmarke, Bildmarke, kombinierte Marke).
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Prüfung der Markenschutzfähigkeit: Ich stelle sicher, dass Ihre Marke die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen erfüllt und keine Schutzhindernisse bestehen.
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Markenrecherche: Vor der Anmeldung prüfen wir, ob ähnliche oder identische Marken bereits eingetragen sind, um Markenkollisionen zu vermeiden.
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Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses: Ich unterstütze Sie bei der Auswahl der relevanten Klassen aus der Nizza-Klassifikation für Ihre Marke.
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Einreichung und Überwachung der Anmeldung: Ich reiche Ihre Markenanmeldung professionell beim DPMA, EUIPO oder der WIPO ein und begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess.
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Widerspruchsverfahren: Falls ein Dritter gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch einlegt, vertrete ich Ihre Interessen und unterstützen Sie dabei, den Markenschutz zu sichern.
Verlassen Sie sich auf die Expertise unserer Kanzlei für Markenrecht. Ich berate Sie individuell, begleiten Sie während des gesamten Anmeldeprozesses und stellen sicher, dass Ihre Marke sicher und erfolgreich geschützt wird. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine unverbindliche Beratung zur Markenanmeldung und lassen Sie sich rechtssicher und professionell unterstützen!
Über die Autorin

Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.