UKIPO – Markenanmeldung in Großbritannien

30. Juli 2025Markenrecht

Markenanmeldung in Großbritannien – Professioneller Markenschutz für Ihr Unternehmen

 

Egal, wo sich Ihr Unternehmen befindet, Sie können eine Marke in Großbritannien anmelden und schützen lassen. Seit dem Brexit ist es nicht mehr möglich, über die EU-Marke Markenschutz in Großbritannien zu erlangen. Unternehmer müssen, wenn Großbritannien ein relevanter Markt ist, eine separate Markeneintragung vornehmen. Der Markenschutz in Großbritannien gilt für England, Schottland, Wales und Nordirland. Die Anmeldung erfolgt beim United Kingdom Intellectual Property Office (UKIPO), der zuständigen Behörde für geistiges Eigentum in Großbritannien.
Als erfahrener Anwalt für Markenrecht unterstütze ich Sie gemeinsam mit unseren UK-Kollegen bei der Markenanmeldung im Vereinigten Königreich und stelle sicher, dass Ihre Marke gemäß den britischen Vorschriften korrekt registriert wird.
Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung zur Markenanmeldung in Großbritannien und sichern Sie Ihre Marke erfolgreich ab!

Eintragungsverfahren bei der Anmeldung einer britischen Marke beim UKIPO – Der richtige Weg zum Markenschutz

Die Anmeldung einer Marke in Großbritannien kann nicht nur national mit Hilfe unserer UK-Kollegen beim United Kingdom Intellectual Property Office (UKIPO) erfolgen, sondern auch über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Welche dieser beiden Optionen für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, klären wir mit Ihnen in einer ausführlichen Vorab-Beratung.

Zur Anmeldung einer IR-Marke mit Schutz in Großbritannien:

Die Anmeldung einer britischen Marke erfolgt über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Dabei wird eine sogenannte Basismarke, die zuvor als nationale Marke, zum Beispiel in Deutschland, eingetragen wurde, an die WIPO weitergeleitet und von ihr international registriert (IR-Marke). Die IR-Marke wird anschließend an das UKIPO weitergeleitet, welches die Einhaltung der nationalen Anforderungen an den Markenschutz prüft. Wird die IR-Marke vom UKIPO akzeptiert, wird der Markenschutz auf Großbritannien ausgeweitet.
Dieses Verfahren ist möglich, wenn sowohl das Ursprungsland der Basismarke als auch Großbritannien Mitglieder des Madrider Markenabkommens (MMA) bzw. des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) sind. Das gilt für deutsche Marken, Unionsmarken sowie viele andere Länder.
Die Anmeldung einer Internationalen Registrierung (IR-Marke) mit Schutz in Großbritannien muss zunächst bei dem nationalen Markenamt des Ursprungslandes (z. B. DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken) eingereicht werden. Nach der Prüfung wird die Anmeldung an die WIPO weitergeleitet, die sie erneut prüft und schließlich an das UKIPO übergibt, wo die Eintragung nach der finalen Prüfung erfolgt.

Lassen Sie uns den gesamten Anmeldeprozess für Ihre britische Marke professionell begleiten. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung zur Markenanmeldung in Großbritannien und sichern Sie Ihre Marke jetzt ab!

Prüfung der Schutzfähigkeit einer Marke und Kollisionsrecherche vor der Markenanmeldung in Großbritannien – So vermeiden Sie teure Fehler

Bevor Sie eine Marke in Großbritannien anmelden, ist es entscheidend, den ausgewählten Markennamen auf sogenannte „absolute Schutzhindernisse“ zu überprüfen. Das UK Intellectual Property Office (UKIPO) nimmt Ihre Marke nur dann auf, wenn keine solchen Hindernisse vorliegen.
Ein absolutes Schutzhindernis könnte etwa dann bestehen, wenn der Marke die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt oder sie aufgrund eines rein beschreibenden Charakters nicht registriert werden kann. Ebenso kann eine Täuschungsgefahr oder ein Freihaltebedarf für die Marke den Markenschutz verhindern.

Warum eine Kollisionsrecherche unverzichtbar ist:
Eine gründliche Markenrecherche ist vor der Anmeldung unerlässlich, um das Risiko einer Kollision mit bereits bestehenden Marken zu minimieren. Sollte Ihre Marke trotz einer möglichen Kollision mit einer älteren Marke eingetragen werden, kann der Inhaber der älteren Marke Widerspruch einlegen, eine Löschungsklage erheben oder Ihr Unternehmen abmahnen.
Kostenersparnis durch Kollisionsrecherche
Die Kosten für einen Rechtsstreit, ein Widerspruchsverfahren oder eine Löschungsklage sind meist erheblich höher als die Ausgaben für eine professionelle Kollisionsrecherche. Durch eine frühzeitige und umfassende Recherche können potenzielle Konflikte frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Vermeiden Sie teure Markenstreitigkeiten in Großbritannien, indem Sie sich professionell bei der Kollisionsrecherche unterstützen lassen. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine gründliche und kostengünstige Markenrecherche, die Sie vor der Anmeldung Ihrer Marke in Großbritannien schützt!

Gebühren bei der Markenanmeldung in Großbritannien – Was Sie wissen sollten

Die Anmeldung einer britischen Marke als Internationale Registrierung (IR-Marke) ist mit verschiedenen Gebühren verbunden, die sich je nach Anzahl der Nizzaklassen und dem zuständigen Markenamt unterscheiden. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Gebühren:

Gebühren bei der Markenanmeldung:

  • Weiterleitungsgebühren der Markenämter (DE + EU):

    • DPMA-Gebühren: 180,00 EUR für die Weiterleitung nach Anmeldung der Basismarke, ohne die Anmeldungskosten für die Basismarke.

    • EUIPO-Gebühren: 300,00 EUR für die Weiterleitung nach Anmeldung der Basismarke, ohne die Kosten für die Anmeldung der Basismarke.

  • WIPO-Gebühren:

    • 653,00 CHF für eine Wortmarke oder eine schwarz-weiße Bildmarke.

    • 903,00 CHF für eine farbige Bildmarke oder Wort-/Bildmarke (Grundgebühr der Weltorganisation für geistiges Eigentum).

  • UKIPO-Gebühren:

    • 202,00 CHF für die erste Nizzaklasse und 56,00 CHF für jede zusätzliche Klasse ab der zweiten Nizzaklasse (Gebühren des britischen Markenamts).

Was sind Nizzaklassen?
Bei der Anmeldung Ihrer Marke in Großbritannien müssen Sie angeben, für welche Waren oder Dienstleistungen Ihre Marke Schutz genießen soll. Diese lassen sich in eine der 45 Nizzaklassen einordnen. Die Höhe der Gebühren bei der WIPO und dem UKIPO hängt davon ab, wie viele dieser Klassen Sie für Ihre Marke wählen.

Verlängerung der Marke nach 10 Jahren:
Nach 10 Jahren müssen Sie den Schutz Ihrer Marke verlängern. Die folgenden Gebühren sind dabei zu entrichten:

  • WIPO: Zusätzlich zur Grundgebühr von 653 CHF fallen 224,00 CHF für die erste Nizzaklasse und 56,00 CHF für jede weitere Klasse ab der zweiten an.

  • UKIPO (direkt): Wird die Marke national beim UKIPO verlängert, betragen die Gebühren 200,00 GBP für die erste Nizzaklasse und 50,00 GBP für jede zusätzliche Klasse ab der zweiten.

Als Anwältin für Markenrecht berate ich Sie umfassend zu den Anmeldegebühren und Verlängerungsoptionen und unterstütze Sie dabei, den Markenschutz in Großbritannien effizient und rechtssicher zu gestalten. Kontaktieren Sie mich für eine detaillierte Beratung zur Markenanmeldung in Großbritannien!

Benutzungsschonfrist nach der Eintragung einer Marke in Großbritannien – Wichtige Informationen

In Großbritannien gilt nach der Markeneintragung eine fünfjährige Benutzungsschonfrist. Das bedeutet, dass eine Marke spätestens fünf Jahre nach ihrer Registrierung tatsächlich genutzt werden muss, um den rechtlichen Markenschutz zu bewahren.

Was passiert, wenn die Marke nicht verwendet wird?
Wird die eingetragene Marke innerhalb der fünf Jahre nicht verwendet, kann ein Dritter einen Antrag auf Löschung stellen. In diesem Fall wird die Marke gelöscht, es sei denn, der Inhaber kann eine tatsächliche Nutzung nachweisen.

Warum ist die Benutzungsschonfrist relevant?
Die Benutzungsschonfrist stellt sicher, dass Markenschutz nur für Marken gewährt wird, die auch tatsächlich im Handel aktiv genutzt werden. Sie verhindert, dass Marken lediglich aus strategischen Gründen eingetragen werden, um anderen die Nutzung ähnlicher Marken zu erschweren. Damit der Markenschutz langfristig erhalten bleibt, ist es entscheidend, die Marke aktiv zu verwenden.

Markenanmeldung in Großbritannien – Professionelle Unterstützung durch Anwälte für Markenrecht

Als Anwältin für Markenrecht stehe ich Ihnen bei der Markenanmeldung in Großbritannien zur Seite und gewährleiste, dass Ihre Marke rechtlich einwandfrei und effizient beim UKIPO eingetragen wird. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – angefangen bei der Markenrecherche über die Anmeldung bis hin zur kontinuierlichen Überwachung des Markenschutzes. Vertrauen Sie auf meine Fachkompetenz, um Ihre Marke in Großbritannien bestmöglich abzusichern.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine umfassende Beratung zur Markenanmeldung in Großbritannien!

    Teilen Sie diesen Beitrag

    Über die Autorin

    Anne-Kathrin Renz

    Anne-Kathrin Renz

    Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.

    Jetzt Rechtsberatung anfragen!

      Erforderliche Felder sind mit * markiert.

      de_DEGerman