Rechtsanwältin Urheberrecht
Frankfurt am Main

Ich schütze Ihre kreativen Werke und verteidige Ihre Rechte in Frankfurt am Main

Urheberrecht in Frankfurt am Main – Warum Kreative besonderen Schutz brauchen

Frankfurt am Main ist mit etwa 756.000 Einwohnern die fünftgrößte Stadt Deutschlands und das Zentrum der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main mit rund 5,9 Millionen Menschen. Als internationaler Finanzplatz und bedeutender Medien-, Werbe- und Kreativstandort vereint Frankfurt innovative Agenturen, Fotografen, Grafikdesigner, Software-Entwickler, Musiker und Content-Creator unter einem Dach.

In diesem kreativen und wirtschaftlich dynamischen Umfeld ist der Schutz Ihrer urheberrechtlich geschützten Werke entscheidend. Das Urheberrecht ist eine absolute Spezialmaterie. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte in Bezug auf den Schutz Ihrer Werke, aber auch die Abwehr von unberechtigt behaupteten Rechten kennen.

Als Rechtsanwältin für Urheberrecht unterstütze ich Kreative, Unternehmen und Privatpersonen in Frankfurt am Main bei allen urheberrechtlichen Fragestellungen.

Ihre Vorteile bei Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Maßgeschneiderte Beratung

Vertrauen Sie bei Rechtsfragen nie einer Massenabfertigung, die Ihren Fall nicht individuell bearbeitet, denn Sie werden sicher nicht optimal beraten werden.

Nur mit einer maßgeschneiderten Beratung und Vertretung können die bestmöglichen Ergebnisse für Sie erzielt werden, weshalb ich in meiner Kanzlei den Schwerpunkt auf die Individualberatung meiner Mandanten lege.

Zielführende Expertise

Sie suchen nach einer ergebnisorientierten rechtlichen Beratung, die Sie kurzfristig und zielführend vertritt?

Dann sind Sie bei Renz Recht genau richtig. Ich bin im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht tätig.

Kompetent. Transparent. Präzise.

Starke Erfolge

Sie wollen langfristig erfolgreich am Markt agieren? Wählen Sie eine Rechtsberatung, die Sie engagiert und fachlich tiefgreifend dabei unterstützt, Ihr Unternehmen nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen.

Lassen Sie uns für Ihre Sache brennen und gemeinsam starke Erfolge zusammen feiern.

Meine Beratungsschwerpunkte im Urheberrecht

Filesharing-Abmahnungen in Frankfurt am Main

Sie haben eine Filesharing-Abmahnung, einen Mahnbescheid oder eine Klage bekommen? So reagieren Sie richtig.

Filesharing: Was ist das?

Als Filesharing bezeichnet man Aktivitäten in Internet-Tauschbörsen, bei denen oftmals urheberrechtlich geschützte Dateien, wie beispielsweise Audiodateien, Videos, Bilder, aber auch Programme, Bücher oder andere Textdokumente verbreitet und getauscht werden.

Abmahnung: Was wird mir vorgeworfen?

Den Adressaten der urheberrechtlichen Abmahnungen wird vorgeworfen, dass sie geschützte Werke über Filesharing-Software verbreitet haben (also hochgeladen haben). Behauptet wird weiterhin, dass dem Rechteinhaber ein fiktiver Schaden entstanden ist, den Sie nun bezahlen sollen. Darüber hinaus sollen Sie Abmahnkosten bezahlen. Der Rechteinhaber behauptet, dass diese zur Verfolgung seiner Rechte erforderlich sind.

Wie kann ich mich gegen eine urheberrechtliche Abmahnung verteidigen?

In Filesharing-Angelegenheiten kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

In Abmahnungssachen ist immer von Täter- und Störerhaftung die Rede. Als Täter kommt derjenige in Betracht, der die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Störer ist derjenige, der die Daten nicht selbst zum Download angeboten hat, sondern anderen dies ermöglicht hat, weil er zum Beispiel Belehrungspflichten verletzt hat.

Der Störer hat einen finanziellen Vorteil: Er haftet nicht für die Schadensersatzforderung, allerdings für Anwalts- und Ermittlungskosten. Auch der Störer muss eine Unterlassungserklärung abgeben.

„Der Anschlussinhaber ist immer Störer!“

Falsch! Der Anschlussinhaber haftet nie automatisch als Störer. Der Anschlussinhaber ist zunächst einmal derjenige, von dem der Rechteinhaber die Daten hat. Der Anschlussinhaber erhält daher auch die Abmahnung. Aber: Der Störer haftet nur dann, wenn er Pflichten verletzt hat.

Ob eine Pflichtverletzung begangen wurde, hängt von den individuellen Begebenheiten ab. Es gibt eine ganze Reihe von Instanzrechtsprechung zu folgenden Fallgruppen:

  • Volljährige Familienmitglieder greifen auf den Internetanschluss zu
  • Minderjährige greifen auf den Internetanschluss zu
  • Der Anschlussinhaber lebt in einer Wohngemeinschaft (WG)
  • Gäste und Besucher greifen auf den Internetanschluss zu
  • Das WLAN wurde gehackt
  • Mieter greifen auf den Internetanschluss zu
  • Der Anschlussinhaber betreibt ein Hotel oder eine Ferienwohnung
  • Der Anschlussinhaber betreibt ein Internet-Café

Sie haben eine Filesharing-Abmahnung in Frankfurt am Main erhalten? Kontaktieren Sie mich umgehend. Der erste Kontakt ist kostenlos.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Hilfe bei Fotoklau – Schutz für Fotografen in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main ist ein bedeutender Standort für die Kreativwirtschaft. Viele Fotografen, Designer und Content-Creator arbeiten hier und präsentieren ihre Werke online. Ohne Werbung und Präsentation der Werke im Internet kommt in Zeiten von Social Media kein Fotograf mehr aus. Leider sehen die Betrachter der schön gestalteten Portfolios und Websites diese häufig als Aufforderung zum Bedienen für eigene Zwecke.

Fotos werden heruntergeladen und ohne Lizenz oder Erlaubnis für Websites, das Bewerben eigener Produkte oder einfach zum Verschönern des eigenen Internetauftritts genutzt. Dass ein Fotograf mit der Lizenzierung von Fotos seinen Lebensunterhalt verdient, wird dabei leider übersehen.

Ihre Rechte im Einzelnen:

1. Unterlassungsanspruch

Stellen Sie fest, dass Ihr Foto unerlaubterweise genutzt wird, so können Sie hiergegen vorgehen. Sie können zunächst einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer geltend machen. Dieser kann mittels einer kostenpflichtigen Abmahnung durchgesetzt werden. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, so kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Im Übrigen auch im Eilverfahren.

2. Schadensersatzanspruch

Dem Urheber steht nach § 97 Abs. 2 UrhG ein Schadensersatzanspruch zu. Zur Höhe gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden. Zum Beispiel kann die Herausgabe des Verletzergewinnes, der entgangene Gewinn oder eine fiktive Lizenz gefordert werden.

3. Auskunftsanspruch

Daneben steht dem Urheber gegenüber dem Verletzer auch ein Auskunftsanspruch zu. Dieser dient in aller Regel der Bezifferung des Schadensersatzes. Je nachdem wie oft, über welchen Zeitraum und für welche Nutzungsarten ein Foto verwendet wurde, berechnet sich der Schadensersatz.

4. Wer zahlt den Anwalt?

Grundsätzlich ist der Verletzer dem Urheber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Hiervon erfasst sind auch diejenigen Kosten, die der Urheber für seine Rechteverfolgung aufwenden musste, nämlich die Abmahnkosten.

Sie sind Fotograf, Designer oder Content-Creator in Frankfurt am Main und Ihre Werke wurden unrechtmäßig genutzt? Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Urhebervertragsrecht: Lizenz- und Nutzungsverträge

Derjenige, der ein Werk erschafft, kann selbstverständlich nicht sein Urheberrecht übertragen, denn der Werkerschaffer bleibt stets Urheber. Wie kommt derjenige nun zu einer angemessenen Vergütung? Am besten durch eine vertragliche Regelung, die zum Beispiel die Nutzungsrechte am Werk und die dafür vorgesehene Vergütung regelt.

Der Vertrag muss in der Regel eine ganze Reihe von wichtigen Bestandteilen aufweisen und so gestaltet sein, dass es möglichst wenig Raum für unterschiedliche Interpretationen der Vertragsparteien gibt.

Wichtige Bestandteile sind:

  • Regelungen zum Umfang der Rechteübertragung
  • Konkretisierung der Nutzungsarten
  • Konkretisierung von Beschränkungen inhaltlicher, örtlicher und zeitlicher Natur
  • Regelungen zur Höhe der Vergütung
  • Klärung von Haftungsfragen

Urheberrecht in Frankfurt am Main – Branchen, die ich betreue

Die Kreativwirtschaft in Frankfurt am Main ist vielfältig. Meine Expertise im Urheberrecht erstreckt sich über alle wirtschaftlich relevanten Branchen:

  • Fotografen und Bildagenturen: Schutz vor Fotoklau, Durchsetzung von Lizenzansprüchen
  • Grafikdesigner und Agenturen: Schutz von Designs, Logos, Illustrationen
  • Software-Entwickler und IT-Unternehmen: Schutz von Code, Softwarelösungen
  • Content-Creator und Influencer: Schutz von Videos, Texten, Social-Media-Inhalten
  • Musiker und Künstler: Schutz von Musikwerken, Kompositionen
  • Verlage und Medienunternehmen: Schutz von Texten, Publikationen
  • Werbeagenturen: Schutz von Kampagnen, kreativen Konzepten
  • E-Commerce-Unternehmen: Abwehr von Abmahnungen wegen Bildnutzung

Über Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Als Rechtsanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht weiß ich um die Wichtigkeit einer individuellen Betrachtung jedes einzelnen Falles im Vergleich zu den sich häufenden Massenabfertigungen. Besonders im Bereich des Urheberrechts ist eine detaillierte Fallbetrachtung entscheidend für den Erfolg.

Bereits früh in meiner Karriere stellte ich fest, wie wichtig der Schutz kreativer Werke für den wirtschaftlichen Erfolg ist und entwickelte eine tiefe Faszination für das Urheberrecht.

Viele begehen den Fehler zu denken, ein gutes Werk würde ausreichen. Dabei braucht es rechtliche Absicherung, um langfristig davon profitieren zu können. Ihre Werke sowohl mit Ihrer Persönlichkeit als auch Ihrer Leidenschaft zu verknüpfen und so zu schützen, dass sie langfristig erfolgreich sein werden, ist mir eine Herzensangelegenheit.

Meine Qualifikationen:

  • Beratend und als Prozessanwältin tätig
  • Langjährige Beratungspraxis im Bereich der neuen Medien
  • Tätigkeit im IT-Recht, IT-Vertragsrecht
  • Schwerpunkt eCommerce und Intellectual Property
  • Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • Langjährige Dozententätigkeit im Bereich IT-Recht und Gewerblicher Rechtsschutz
  • Fremdsprachen: Englisch, Französisch
  • Mitglied in der GRUR
  • Mitglied im IP-Coster-Network

Die Kanzlei Renz Recht hat ihren Hauptsitz in Saarbrücken und eine Zweigstelle in Frankfurt am Main. Von dort aus werden Mandanten im ganzen Bundesgebiet und über die Landesgrenzen hinaus beraten.

Häufig gestellte Fragen – Urheberrecht

Was ist der Unterschied zwischen Täter- und Störerhaftung bei Filesharing?

Als Täter gilt, wer die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Störer ist, wer anderen die Verletzung ermöglicht hat, etwa durch Vernachlässigung von Belehrungspflichten. Der Störer haftet nicht für Schadensersatz, aber für Anwalts- und Ermittlungskosten.

Wie schnell muss ich auf eine Abmahnung reagieren?

Urheberrechtliche Abmahnungen enthalten meist sehr kurze Fristen. Kontaktieren Sie mich umgehend – keinesfalls sollten Sie vorschnell unterschreiben! Der erste Kontakt ist kostenlos.

Kann ich als Fotograf meine Bilder selbst verfolgen, wenn sie unrechtmäßig genutzt werden?

Ja, Sie haben Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche. Die Kosten für die Rechtsverfolgung trägt in der Regel der Verletzer. Ich unterstütze Sie dabei professionell.

Was kostet eine urheberrechtliche Beratung?

Die Kosten hängen vom Einzelfall und dem Streitwert ab. Gerne erstelle ich Ihnen nach einem kostenlosen Erstgespräch ein transparentes Angebot.

Muss ich als Anschlussinhaber immer für Filesharing-Verstöße haften?

Nein! Der Anschlussinhaber haftet nie automatisch. Es kommt auf die konkreten Umstände an, etwa ob Belehrungspflichten gegenüber Mitnutzern verletzt wurden.

Kann ich Nutzungsrechte an meinen Werken übertragen?

Das Urheberrecht selbst kann nicht übertragen werden – Sie bleiben immer Urheber. Allerdings können Sie Nutzungsrechte vertraglich einräumen und dafür eine Vergütung verlangen.

Was mache ich, wenn ich eine Abmahnung wegen eines Fotos erhalten habe, das ich aus einer Bilddatenbank gekauft habe?

Prüfen Sie zunächst Ihre Lizenzvereinbarung. Manchmal liegt keine Rechtsverletzung vor, manchmal wurden Nutzungsbedingungen missachtet. Ich analysiere Ihren Fall und entwickle die optimale Verteidigungsstrategie.

Rechtsanwältin Urheberrecht Frankfurt am Main – Ihr Partner für den Schutz kreativer Werke

Frankfurt am Main ist ein bedeutender Standort für die Kreativwirtschaft mit hoher Dynamik und internationalem Wettbewerb. Wer hier erfolgreich sein will, braucht mehr als gute Ideen – er braucht rechtliche Sicherheit und einen Partner, der seine Interessen konsequent vertritt.

Als Ihre Rechtsanwältin für Urheberrecht biete ich Ihnen individuelle Beratung, fundierte Expertise und den unbedingten Willen, Ihre Werke zu schützen und Ihre Rechte durchzusetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrem Erfolg arbeiten.

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