Protection des marques en Suisse – Enregistrez votre marque légalement
Protection des marques en Suisse – Enregistrez votre marque légalement
Unabhängig davon, wo sich Ihr Unternehmenssitz befindet, können Sie Ihre Marke in der Schweiz eintragen und schützen lassen. Die Registrierung erfolgt beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern – der zentralen Anlaufstelle für den Markenschutz in der Schweiz.
Als erfahrener Anwalt für Markenrecht begleite ich Sie persönlich bei der Anmeldung Ihrer Marke beim IGE und sorge dafür, dass Ihr Markenschutz rechtssicher und nachhaltig gestaltet ist. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um Ihre Marke professionell in der Schweiz zu schützen.
Eintragungsverfahren für eine Schweizer Marke beim IGE – Schritt für Schritt zum Markenschutz
Die Anmeldung einer Schweizer Marke erfolgt über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit Sitz in Genf. Grundlage ist die internationale Registrierung einer sogenannten Basismarke über das Madrider Markenabkommen (MMA) oder das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA).
So kann der Schutz einer bereits eingetragenen Marke auf die Schweiz ausgedehnt werden. Die Basismarke wird beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) registriert – und damit entsteht letztlich eine offizielle Schweizer Marke.
Voraussetzungen für die internationale Registrierung:
Eine internationale Markenregistrierung über die WIPO ist möglich, wenn sowohl das Ursprungsland der Basismarke als auch die Schweiz Mitglied im MMA oder PMMA sind. Für deutsche Marken und Unionsmarken trifft dies zu, da sowohl Deutschland als auch die Europäische Union dem Protokoll beigetreten sind. Auch für viele weitere Länder steht dieser Weg offen. Eine Übersicht der relevanten Mitgliedstaaten finden Sie in meiner Zusammenstellung zu internationalen Markenanmeldungen.
Die Anmeldung einer Schweizer Marke beginnt beim jeweiligen Markenamt des Ursprungslands Ihrer Basismarke. Das bedeutet konkret:
-
Für eine deutsche Basismarke erfolgt die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
-
Für eine Unionsmarke als Basismarke ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.
Nach der ersten Prüfung durch das jeweilige Amt wird Ihre Anmeldung an die WIPO weitergeleitet, die eine erneute Prüfung vornimmt. Im Anschluss wird die Anmeldung an das Schweizer Markenamt (IGE) übermittelt, wo sie abschließend geprüft wird. Erst danach erfolgt die endgültige Entscheidung über die Eintragung Ihrer Marke in der Schweiz.
Als Anwalt für Markenrecht begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren – vom Antrag bis zur Eintragung Ihrer Marke im Schweizer Markenregister. Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Beratung zur Markenanmeldung in der Schweiz!
Kollisionsrecherche vor der Markenanmeldung in der Schweiz – Teure Fehler vermeiden
Die Anmeldung einer Marke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) kann nur erfolgreich sein, wenn keine sogenannten absoluten Schutzhindernisse bestehen. Als Anwalt prüfe ich im Vorfeld genau, ob solche Hindernisse vorliegen – etwa dann, wenn der Marke die notwendige Unterscheidungskraft fehlt oder sie zu beschreibend ist, um als schutzfähig zu gelten. Auch der Vorwurf einer Täuschung kann zur Zurückweisung der Anmeldung führen.
Warum eine Kollisionsrecherche notwendig ist
-
Eine sorgfältige Markenrecherche vor der Anmeldung ist unverzichtbar, um das Risiko einer Kollision mit bereits eingetragenen Marken zu vermeiden.
-
Mit einer professionellen Kollisionsrecherche prüfe ich, ob es bereits identische oder ähnliche Marken gibt, die mit Ihrer neuen Marke verwechselt werden könnten.
-
Wird eine solche Verwechslungsgefahr nicht erkannt, kann der Inhaber einer älteren Marke in der Schweiz Widerspruch gegen Ihre Anmeldung einlegen oder eine Löschungsklage einreichen.
Kosten sparen durch Kollisionsrecherche
-
Die Durchführung einer Kollisionsrecherche ist deutlich kostengünstiger als ein späteres Widerspruchs- oder Löschungsverfahren.
-
Durch eine frühzeitige, fundierte Prüfung lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden – und Ihre Markenanmeldung wird auf einem sicheren Fundament eingereicht.
Gebühren bei der Markenanmeldung in der Schweiz – Das sollten Sie wissen
Bei der Anmeldung einer Marke in der Schweiz fallen verschiedene Gebühren an. Diese richten sich insbesondere nach der Anzahl der sogenannten Nizzaklassen sowie der Art der Marke. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Kostenpunkte:
Gebühren im Detail
-
DPMA-Gebühren (für die Basismarke):
180,00 EUR bei einer deutschen Marke
300,00 EUR bei einer EU-Marke -
WIPO-Gebühren (Grundgebühr der Weltorganisation für geistiges Eigentum):
653,00 CHF für eine Schwarz-Weiß-Marke
903,00 CHF für eine Farbmarke -
IGE-Gebühren (Gebühren des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum in der Schweiz):
100,00 CHF für bis zu drei Nizzaklassen
jeweils 100,00 CHF für jede weitere Klasse ab der vierten
Was sind Nizzaklassen?
Bei der Markenanmeldung müssen Sie festlegen, für welche Waren oder Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll. Diese werden in sogenannte Nizzaklassen unterteilt – es gibt insgesamt 45 Klassen. Die Gebühren hängen davon ab, wie viele dieser Klassen Sie bei der Anmeldung berücksichtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wortmarke, Bildmarke, 3D-Marke oder Farbmarke handelt.
Markenverlängerung nach zehn Jahren
Der Markenschutz in der Schweiz gilt zunächst für zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Dabei fallen folgende Gebühren an:
-
100,00 CHF für die ersten drei Nizzaklassen
-
100,00 CHF je weitere Klasse ab der vierten
-
Zusätzlich: die WIPO-Grundgebühr
Als Anwalt für Markenrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Markenanmeldung effizient und kostentransparent durchzuführen. Ich achte darauf, dass alle Fristen und Gebühren korrekt eingehalten werden, damit Ihre Marke langfristig geschützt bleibt. Kontaktieren Sie mich gern für eine individuelle Beratung zur Markenanmeldung in der Schweiz.
Benutzungsschonfrist nach der Eintragung einer Marke in der Schweiz – Das sollten Sie wissen
Nach der Eintragung einer Marke in der Schweiz gilt eine sogenannte Benutzungsschonfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Marke auch tatsächlich im geschäftlichen Verkehr genutzt werden, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten.
Erfolgt keine rechtserhaltende Nutzung, kann ein Dritter einen Antrag auf Löschung stellen – und Ihre Markenrechte in der Schweiz könnten verfallen.
Die Benutzungsschonfrist dient dem Schutz vor sogenannten „Defensivmarken“, also Marken, die nur eingetragen werden, um andere an der Nutzung ähnlicher Zeichen zu hindern. Deshalb ist es wichtig, Ihre Marke aktiv zu verwenden – etwa durch den Verkauf von Produkten oder das Anbieten von Dienstleistungen unter dem Markennamen.
Was kann ich für Sie tun? – Professionelle Unterstützung bei der Markenanmeldung in der Schweiz
À propos de l'auteur

Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz est avocate, déléguée à la protection des données et conférencière. Elle a complété la partie théorique de sa formation d'avocate spécialisée en droit de la propriété intellectuelle et en droit des technologies de l'information. Dans son blog, elle rend compte de sujets d’actualité du monde numérique du droit.