Amazon Brand Registry: Markenschutz auf dem Marketplace richtig nutzen
Amazon Brand Registry: Markenschutz auf dem Marketplace richtig nutzen
Produktfälschungen, unbefugte Einträge, Verstöße gegen Markenrechte bei Amazon: Die Brand Registry bildet das wichtigste Schutzwerkzeug für Inhaber eingetragener Marken. Welche Leistungen das Programm bietet, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und in welchen Fällen die rechtliche Durchsetzung außerhalb der Plattform vorzuziehen ist.
Amazon Brand Registry: Effektiver Markenschutz auf dem Marketplace
Wer eigene Produkte auf Amazon anbietet, ist mit folgendem Problem vertraut: Dritte nutzen das eigene Produktlisting, verwenden Bilder und Texte ohne Berechtigung oder bieten gefälschte Waren unter dem eigenen Markennamen an. Die Amazon Brand Registry stellt das wichtigste Werkzeug dar, mit dem Markeninhaber ihre Rechte auf dem Marketplace geltend machen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die Registrierung abläuft, welche Möglichkeiten sie bietet und an welchen Stellen ihre rechtlichen Grenzen verlaufen.
Was versteht man unter der Amazon Brand Registry?
Bei der Amazon Brand Registry handelt es sich um ein Programm von Amazon, das Inhabern eingetragener Marken umfassende Schutz- und Verwaltungsmöglichkeiten auf dem Marketplace bietet. Das Programm erlaubt die Kontrolle über Produktseiten, die Meldung von Rechtsverletzungen sowie die Nutzung automatischer Schutzsysteme, die Amazon anhand hinterlegter Markendaten aktiviert.
Die Teilnahme ist kostenfrei, erfordert jedoch zwingend eine registrierte Marke. Die reine Anmeldung einer Marke ist nicht ausreichend – die Eintragung muss für das Land vorliegen, in dem der Schutz gewünscht wird. Im deutschen und europäischen Raum bedeutet dies in der Regel eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Die Brand Registry ersetzt nicht den markenrechtlichen Schutz, sondern ergänzt diesen als Durchsetzungswerkzeug innerhalb der Amazon-Plattform. Ohne eingetragene Marke bleibt der Zugang zur Brand Registry verwehrt, sodass lediglich die standardmäßigen Meldemöglichkeiten von Amazon zur Verfügung stehen.
Anforderungen für die Registrierung
Um in die Amazon Brand Registry aufgenommen zu werden, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Eingetragene und aktive Marke: Amazon erkennt Wortmarken, Bildmarken sowie kombinierte Wort-Bildmarken an, sofern diese in einem von Amazon anerkannten Land registriert sind. In Deutschland und der EU handelt es sich dabei um Eintragungen beim DPMA oder EUIPO. Bloße Markenanmeldungen ohne abgeschlossene Eintragung werden ebenso wenig akzeptiert wie nicht eingetragene Marken oder Geschäftsbezeichnungen.
- Erkennbare Marke auf Produkt oder Verpackung: Amazon fordert, dass die Marke klar sichtbar auf dem Produkt oder dessen Verpackung zu erkennen ist. Ohne sichtbaren Markeneindruck kann die Registrierung abgelehnt werden.
- Antragsberechtigung: Der Antragsteller muss entweder selbst der eingetragene Markeninhaber sein oder über eine ausdrückliche Vollmacht des Markeninhabers verfügen. Lizenznehmer, Distributoren oder Händler ohne entsprechende Bevollmächtigung haben keinen Zugang zur Brand Registry.
Nach erfolgter Registrierung überprüft Amazon die eingereichten Angaben und erteilt die Zugangsberechtigung üblicherweise innerhalb weniger Tage. Falls Unklarheiten auftreten, kann Amazon zusätzliche Belege verlangen, beispielsweise den Eintragungsbescheid des zuständigen Markenamts.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Markenanmeldung, bevor Sie mit dem Verkauf auf Amazon beginnen. Die Eintragung beim EUIPO nimmt gewöhnlich mehrere Monate in Anspruch, und ohne eingetragene Marke bleibt Ihnen der Zugang zur Brand Registry verwehrt.
Was die Brand Registry im Einzelnen bietet
Nach erfolgreicher Aufnahme erhalten Markeninhaber Zugriff auf verschiedene Werkzeuge, die deutlich über die Optionen nicht registrierter Händler hinausgehen:
- Verwaltung von Produktseiten: Eingetragene Markeninhaber haben die Befugnis, Produktbezeichnungen, Beschreibungstexte, Bildmaterial und weitere Inhalte ihrer Markenprodukte unmittelbar zu steuern und zu bearbeiten, selbst wenn andere Verkäufer dieselben Produkte ebenfalls vertreiben. Amazon gibt dem Markeninhaber bei der Ausgestaltung der Produktseite den Vorrang.
- Automated Protections: Amazon nutzt automatisierte Erkennungssysteme, die anhand der hinterlegten Markeninformationen eigenständig mögliche Rechtsverletzungen aufspüren und verhindern. Erfasst werden unter anderem Angebote, die den Markennamen widerrechtlich nutzen, oder Produktlistings, die eindeutig gefälschte Ware anpreisen.
- Meldefunktionen: Mit dem „Report a Violation“-Werkzeug lassen sich konkrete Listings, Händler oder Produkte melden, die Markenverletzungen darstellen. Amazon untersucht die Hinweise und beseitigt im Normalfall rechtsverletzende Inhalte oder Angebote, häufig binnen 24 bis 48 Stunden.
- Brand Analytics und A+ Content: Zusätzlich zum Schutzgedanken gewährt die Brand Registry Zugang zu erweiterten Auswertungs- und Marketinginstrumenten, etwa umfassende Daten zum Kaufverhalten sowie die Option, Produktseiten mit vertieftem Inhalt auszustatten.
- Project Zero und Transparency: Marken mit erhöhtem Fälschungsrisiko stehen weitere Programme zur Verfügung. Project Zero gestattet es Markeninhabern, rechtsverletzende Angebote unmittelbar und ohne vorgeschaltete Amazon-Kontrolle zu löschen. Das Transparency-Programm arbeitet mit einzigartigen Produktcodes auf jeder Einheit, sodass Fälschungen bereits beim Wareneingang im Lager erkannt und ausgesondert werden.
Rechtliche Basis: Markenrecht und dessen Durchsetzung auf dem Marketplace
Bei der Brand Registry handelt es sich um ein plattforminternes Werkzeug, nicht um ein Rechtsmittel. Die rechtliche Basis für den Markenschutz stellt in Deutschland das Markengesetz (MarkenG) dar sowie die Unionsmarkenverordnung (UMV) für Marken, die in der gesamten EU eingetragen sind.
Gemäß § 14 MarkenG dürfen Dritte ohne Einwilligung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr kein identisches oder verwechslungsfähiges Zeichen für gleiche oder ähnliche Produkte verwenden, sofern dadurch Verwechslungsgefahr entsteht. Dies betrifft gleichermaßen die Verwendung von Marken in Amazon-Listings, Produktbezeichnungen und Suchbegriffen.
Wer auf Amazon eine Markenverletzung entdeckt, verfügt neben der Meldung über die Brand Registry zusätzlich über rechtliche Handlungsoptionen außerhalb der Plattform. Hierzu zählen die Abmahnung des rechtsverletzenden Händlers, der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie Schadensersatzforderungen gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG. Diese Ansprüche wenden sich unmittelbar gegen den Verletzer und bestehen unabhängig vom Amazon-internen Meldeverfahren.
Amazon haftet für Markenverletzungen durch Drittanbieter auf seiner Plattform grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme und wenn zumutbare Gegenmaßnahmen unterbleiben. Der Einsatz der Brand Registry und der Meldefunktionen ist daher nicht nur für den direkten Schutz von Bedeutung, sondern auch, um Amazon zur Verantwortung zu ziehen.
Häufige Schwierigkeiten und Einschränkungen der Brand Registry
Die Brand Registry stellt ein effektives Instrument dar, weist jedoch deutliche Einschränkungen auf, die im praktischen Einsatz regelmäßig zu Frustration führen:
- Missbrauch durch Dritte: Die Meldemöglichkeiten der Brand Registry lassen sich auch missbräuchlich nutzen, um rechtmäßige Wettbewerber zu benachteiligen. Unberechtigte Meldungen können zur Sperrung von Angeboten rechtmäßiger Händler führen. Betroffene Händler sollten gegen derartige Sperrungen vorgehen und bei Bedarf rechtliche Maßnahmen ergreifen.
- Reaktionszeiten und Qualität der Prüfung: Die Amazon-internen Prüfvorgänge erweisen sich nicht durchgängig als zuverlässig. Meldungen werden teilweise zurückgewiesen, obgleich eine eindeutige Markenverletzung gegeben ist, oder sie werden ohne nachvollziehbare Begründung bearbeitet. In derartigen Konstellationen erweist sich der markenrechtliche Weg außerhalb der Plattform häufig als wirkungsvoller.
- Keine Wirkung gegenüber Nicht-Amazon-Verstößen: Die Brand Registry entfaltet ausschließlich auf der Amazon-Plattform Schutzwirkung. Markenverletzungen auf anderen Plattformen, im stationären Einzelhandel oder in Onlineshops jenseits von Amazon werden davon nicht erfasst und müssen gesondert verfolgt werden.
- Grenzüberschreitende Fälschungen: Zahlreiche Fälschungen gehen auf Händler außerhalb der EU zurück, insbesondere aus dem asiatischen Raum. Die rechtliche Durchsetzung gegenüber derartigen Anbietern gestaltet sich außerhalb der Amazon-Plattform erheblich schwieriger. Hier zeigt sich die Kombination aus Brand Registry, Transparency-Programm und zollrechtlichen Instrumenten als besonders wirksam.
Wenn Amazon eine berechtigte Meldung zurückweist oder ein verletzender Händler trotz Meldung weiterhin aktiv bleibt, sollten Sie die Situation anwaltlich überprüfen lassen. Der markenrechtliche Weg außerhalb der Plattform erweist sich häufig als schneller und verbindlicher.
Wann ist rechtliche Unterstützung rund um die Brand Registry empfehlenswert?
Ein Rechtsanwalt kann in verschiedenen Situationen hilfreich sein: bei der Vorbereitung der Markenanmeldung, bei der Durchsetzung von Markenverletzungen auf Amazon sowie wenn eigene Listings unrechtmäßig gesperrt wurden.
Vor der Registrierung empfiehlt sich eine Prüfung, ob die geplante Marke schutzfähig ist, ob Konflikte mit älteren Marken vorliegen und ob eine nationale DPMA-Marke oder eine EU-weite EUIPO-Marke vorteilhafter ist. Eine überstürzte Markenanmeldung ohne vorherige Prüfung kann zu aufwendigen Widerspruchsverfahren führen.
Bei bestehenden Markenverletzungen auf Amazon erweist sich die Kombination aus Brand-Registry-Meldung und außergerichtlicher Abmahnung meist als besonders wirksam. Falls ein Händler trotz Abmahnung weiterhin verstößt, kann eine einstweilige Verfügung die Verletzung kurzfristig beenden. Schadensersatzansprüche können parallel durchgesetzt werden.
Falls Ihr eigenes Angebot durch eine unrechtmäßige Meldung eines Wettbewerbers gesperrt wurde, ist schnelles Handeln erforderlich. Jeder Tag der Sperrung führt zu Umsatzverlusten. Eine rechtliche Gegendarstellung gegenüber Amazon und gegebenenfalls eine Abmahnung des missbräuchlich handelnden Melders können die Sperrung aufheben.
Zusammenfassung: Die Brand Registry als Bestandteil eines ganzheitlichen Markenschutzkonzepts
Die Amazon Brand Registry stellt ein bedeutendes und effektives Werkzeug für Markeninhaber dar, die ihre Schutzrechte auf Europas größtem Marketplace wahren möchten. Sie erfordert allerdings eine eingetragene Marke und kann eine durchdachte Markenschutzstrategie, die auch jenseits von Amazon Wirkung entfaltet, nicht ersetzen.
Wer seine Marke rechtzeitig eintragen lässt, die Brand Registry konsequent einsetzt und bei gravierenden Verletzungen auch den juristischen Weg außerhalb der Plattform beschreitet, ist optimal vorbereitet. Plattforminterner Schutz und markenrechtliche Durchsetzung ergänzen einander – keines der beiden Instrumente macht das andere entbehrlich.
Ist die Nutzung der Amazon Brand Registry ohne eingetragene Marke möglich?
Nein. Für die Brand Registry ist zwingend eine aktiv eingetragene Marke erforderlich. Eine reine Markenanmeldung ohne abgeschlossenen Eintragungsprozess genügt nicht. Für Deutschland und den europäischen Markt werden Eintragungen beim DPMA oder EUIPO benötigt. Wer bislang keine eingetragene Marke besitzt, kann über alternative Amazon-Programme wie den IP Accelerator Hilfe bei der beschleunigten Markenanmeldung in Anspruch nehmen.
Wie viel Zeit vergeht bis zur Aufnahme in die Brand Registry?
Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, nimmt die Überprüfung durch Amazon üblicherweise einige Tage bis maximal zwei Wochen in Anspruch. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass sämtliche Angaben zutreffend und lückenlos sind und die Markeneintragung tatsächlich vorliegt. Sollten Zweifel bestehen, behält sich Amazon vor, zusätzliche Belege anzufordern, wodurch sich der Ablauf verzögern kann.
Worin unterscheiden sich Brand Registry, Project Zero und Transparency?
Die Brand Registry bildet das Grundprogramm für sämtliche registrierten Markeninhaber und stellt Meldetools, Kontrolle über Produktseiten sowie automatisierten Schutz bereit. Project Zero geht darüber hinaus und ermöglicht es Markeninhabern, rechtswidrige Angebote unmittelbar und ohne vorgeschaltete Amazon-Prüfung zu beseitigen, verlangt jedoch eine hohe Treffergenauigkeit bei den Meldungen. Das Transparency-Programm nutzt eindeutige Seriennummern auf einzelnen Produkten und unterbindet den Verkauf nicht verifizierter Artikel schon beim Wareneingang im Lager.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Amazon meine Meldung wegen einer Markenverletzung zurückweist?
Sie haben die Möglichkeit, die Meldung mit ergänzenden Nachweisen erneut vorzulegen oder den Vorgang über den Amazon-Support weiter zu verfolgen. Gleichzeitig bleibt Ihnen der Rechtsweg außerhalb der Plattform offen: Eine rechtliche Abmahnung des verletzenden Händlers durch einen Rechtsanwalt sowie gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung können unabhängig vom plattforminternen Verfahren bei Amazon verfolgt werden und erweisen sich häufig als wirksamer, da sie unmittelbare rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Ist es möglich, dass ein Händler mein Angebot durch eine unberechtigte Brand-Registry-Meldung sperren lässt?
Ja, das ist ein bekanntes Problem. Wettbewerber nutzen die Meldefunktionen missbräuchlich, um rechtmäßige Angebote zu behindern. Wurde Ihr Angebot aufgrund einer ungerechtfertigten Meldung gesperrt, sollten Sie umgehend beim Amazon-Support Einspruch erheben und die Rechtmäßigkeit Ihres Angebots nachweisen. Gleichzeitig kann eine anwaltliche Abmahnung gegenüber dem missbräuchlich agierenden Melder angebracht sein.
Bietet die Brand Registry Schutz außerhalb von Amazon?
Nein. Die Brand Registry entfaltet ihre Wirkung ausschließlich innerhalb der Amazon-Plattform. Markenverstöße auf anderen Plattformen, in weiteren Onlineshops oder im stationären Handel fallen nicht in ihren Schutzbereich. Für einen ganzheitlichen Markenschutz ist die Brand Registry als ein Element neben der markenrechtlichen Rechtsdurchsetzung außerhalb von Amazon zu betrachten.
Welche Arten von Marken akzeptiert die Brand Registry?
Amazon akzeptiert Wortmarken, Bildmarken sowie Wort-Bild-Kombinationen, sofern diese in einem von Amazon anerkannten Land registriert sind. Marken ohne Eintragung, Geschäftsbezeichnungen, Firmennamen ohne Markenschutz oder bloße Anmeldungen ohne abgeschlossenes Eintragungsverfahren werden nicht berücksichtigt. Amazon überprüft die Registrierungsnummer unmittelbar beim zuständigen Markenamt.
Welche Verbindung besteht zwischen A+ Content und der Brand Registry?
A+ Content bezeichnet ein erweitertes Darstellungsformat für Produktseiten, das Markeninhabern nach erfolgreicher Aufnahme in die Brand Registry offensteht. Es ermöglicht die Aufbereitung von Produktseiten mit zusätzlichen Bildern, Tabellen, Vergleichsdarstellungen und umfangreicheren Textbausteinen, was erwiesenermaßen zu einer besseren Conversionrate führt. Der Zugang zu A+ Content bleibt ausschließlich registrierten Markeninhabern vorbehalten und steht nicht registrierten Händlern nicht zur Verfügung.
Ist für jedes Amazon-Marketplace-Land eine separate Brand Registry erforderlich?
Im Grundsatz ist die Brand Registry nach einzelnen Marktplätzen organisiert. Eine beim EUIPO eingetragene Marke erfasst sämtliche EU-Marktplätze von Amazon, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien sowie weitere EU-Länder. Für Großbritannien wird seit dem Brexit eine eigenständige UK-Marke benötigt. Für die USA, Japan oder sonstige Märkte außerhalb der EU sind jeweils separate nationale Markeneintragungen notwendig.
Wann ist anwaltliche Unterstützung bei der Amazon Brand Registry empfehlenswert?
Rechtlicher Beistand empfiehlt sich bei der Vorbereitung zur Markenanmeldung, bei der Durchsetzung von Markenverletzungen, die Amazon plattformintern nicht wirksam unterbindet, sowie wenn eigene Angebote durch ungerechtfertigte Meldungen blockiert wurden. Insbesondere bei fortlaufenden Produktfälschungen oder angriffslustigen Mitbewerbern erweist sich die rechtliche Vorgehensweise außerhalb der Plattform häufig als zügigerer und verbindlicherer Lösungsweg.
À propos de l'auteur

Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz est avocate, déléguée à la protection des données et conférencière. Elle a complété la partie théorique de sa formation d'avocate spécialisée en droit de la propriété intellectuelle et en droit des technologies de l'information. Dans son blog, elle rend compte de sujets d’actualité du monde numérique du droit.