Neue Qualifikation: Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwältin für Informationstechnologierecht zu führen.
Das IT-Recht gehört bereits seit vielen Jahren zu den zentralen Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Die Fachanwaltsbezeichnung ist für mich deshalb nicht nur ein weiterer beruflicher Meilenstein, sondern zugleich die Bestätigung einer langjährigen Spezialisierung.
Was zeichnet eine Fachanwältin für IT-Recht aus?
Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt voraus, dass besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Im Informationstechnologierecht betrifft dies insbesondere die rechtlichen Fragen, die sich aus der Entwicklung, dem Einsatz und der Nutzung moderner Informationstechnologien ergeben.
Hierzu gehören unter anderem:
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die Gestaltung und Prüfung von IT-Verträgen, Softwareverträgen und Lizenzvereinbarungen,
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das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Plattformen,
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das Datenschutzrecht,
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Fragen der IT-Sicherheit,
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Domainrecht und Immaterialgüterrecht,
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rechtliche Aspekte von Internetauftritten, Onlineshops und digitalen Geschäftsmodellen,
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die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen im IT-Recht.
Gerade im IT-Recht greifen technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen häufig unmittelbar ineinander. Eine rechtssichere Gestaltung setzt daher voraus, dass nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die tatsächlichen technischen Abläufe und die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten verstanden werden.
IT-Recht als Teil moderner Unternehmensberatung
Nahezu jedes Unternehmen ist heute mit IT-rechtlichen Fragen konfrontiert. Das beginnt bei der Gestaltung einer Webseite oder eines Onlineshops und reicht über die Einführung neuer Software, den Abschluss von Cloud- und SaaS-Verträgen, den Umgang mit personenbezogenen Daten bis hin zu Fragen der IT-Sicherheit und der Verantwortlichkeit bei technischen Störungen.
Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz wirft zunehmend neue rechtliche Fragen auf. Unternehmen müssen unter anderem prüfen, welche Daten verarbeitet werden dürfen, welche vertraglichen Regelungen erforderlich sind, wer für fehlerhafte Ergebnisse haftet und welche Informations- oder Transparenzpflichten zu beachten sind.
Ziel meiner Beratung ist es dabei stets, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, die nicht nur juristisch belastbar, sondern auch im betrieblichen Alltag umsetzbar sind.
Spezialisierte Beratung im Informationstechnologierecht
Mit der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung setze ich meinen bisherigen Spezialisierungsweg konsequent fort. Zugleich ist sie für mich ein Ansporn, die rasanten technischen und rechtlichen Entwicklungen weiterhin aufmerksam zu begleiten und mein Fachwissen fortlaufend zu vertiefen.
Ich berate insbesondere Unternehmen, Selbstständige und Agenturen zu Fragen des IT-Rechts, des Datenschutzrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes.
Wenn Sie Unterstützung bei einem IT-rechtlichen Projekt, bei der Prüfung oder Gestaltung eines Vertrages oder in einer bereits bestehenden rechtlichen Auseinandersetzung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
About the author

Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz is a lawyer, data protection officer, and lecturer. She completed the theoretical part of her specialist lawyer training in intellectual property law and IT law. In her blog, she reports on current topics from the digital world of law.